Reisescherze.com - Humor, Scherze und Witze rund ums Reisen
TravelJokes.net Reisescherze.com - Humor, Scherze und Witze rund ums Reisen Witze
Reisescherze.com - Humor, Scherze und Witze rund ums Reisen

Reisebeschwerden &
Gerichts Urteile


In Sachen abwegiger Reklamationen kommen andere Nationen gegenüber den Deutschen kaum mit. Holländer, Engländer und Österreicher versuchen es mehr mit Charme. Die Deutschen dagegen drohen gern mit dem Anwalt.



Hier haben wir 202 der verrücktesten Reisebeschwerden, die sich wirklich zugetragen haben und 101 Gerichtsurteilen zusammengestellt.


Urlaubsbeschwerden der:

Briten       Deutschen       Polen             Gericht


Darüber ärgern sich Hotelgäste

Unfreundliches Personal, schlechtes Essen und unsaubere Zimmer. Gerade zur Haupturlaubssaison häufen sich die Beschwerden von Hotelgästen. Hier die Top Ten der Beschwerdegründe im Urlaub:

Platz  1: Mangelnde Sauberkeit der Zimmer und der Hotelanlagen
Platz  2: Schlechte Hotelausstattung
Platz  3: Lärmbelästigung
Platz  4: Unfreundliches Personal
Platz  5: Schlechtes Essen
Platz  6: Andere Gäste
Platz  7: Kinderunfreundliche Hotels
Platz  8: Nicht eingehaltende Katalogversprechen
Platz  9: Zu wenig Liegen am Pool
Platz 10: Preis- und Leistungsverhältnis



?>
Moskito

"Ich wurde von einem Moskito gestochen. Das stand nicht in der Broschüre."




Zu sandig

"Der Strand war viel zu sandig. Als wir ins Zimmer kamen, mussten wir alles putzen."




Romanze

Nach einer dreitägigen Romanze fiel die geplante Hochzeit ins Wasser, weil der Animateur des Hotels schon verheiratet war und bereits Kinder hatte.




Sonnenanbeter

Ein Paar aus Amerika, das nach Nordnorwegen reiste, um die Mitternachtssonne zu sehen, beschwerte sich allerdings und forderten ihr Geld zurück: Es sei die gleiche Sonne wie in Amerika.




Unebene Strassen

"Weil die Strasse zum Resort so uneben war, konnten wir den Reiseführer nicht lesen und konnten uns so über viele Dinge nicht ausreichend informieren. Deshalb hatten wir weniger Spass."




Matratzen

"Die Matratzen waren durch und durch gelb. Zustand der Matratzen war wie eine Matratze, die schon dreissig Jahre alt war. Man war jeden Morgen froh, wenn man aufwachte und keine Feder im Arsch sitzen hatte."




Brandenburger Tor

"Das Symbol der preussischen Berlins steht vor allem im Weg und blockiert den Blick von Unter den Linden auf die Siegessäule. Darum herum ein Haufen Leute, die Touristen abzocken. Lediglich während der Fussball-WM hatte es eine sinnvolle Funktion. Als Hintergrund der Leinwand."




Flughafen BER

"Wir haben uns das Desaster Flughafen BER mal aus nächster Nähe angeschaut. Man startet am alten Flughafen Schönefeld und fährt dann mit nem Bus rüber auf den Geisterflughafen und wird mit dem ganzen Ausmass von planerischem Dilettantismus konfrontiert. Gepaart mit schwarzem Humor der Führerin war es sehr sehens- und hörenswert."




LED-Lichtband

"Aber so, für Alleinreisende, super. Der Clou an der Kabine war die Beleuchtung. Um den Schrank herum befand sich ein LED-Lichtband, das regelmässig die Farben gewechselt hat; ich empfand es als sehr beruhigend. Ganz super war aber der kleine Knopf mit dem Herzen am Bedienpanel. Wenn man den gedrückt hat, dimmte das Licht herunter und wechselt auf Rot. Leichte Puff-Atmosphäre, aber ich kann mir vorstellen, dass so eine Beleuchtung in bestimmten Situationen von Vorteil sein kann."




München

"Zentral steht das Rathaus mit dem stinklangweiligen Glockenspiel. Einige Figuren drehen sich im Kreis, dazu ertönt ein klägliches Gebimmel und die schlichtgemütige Menge unten auf dem Platz glotzt hoch! Kann man sich noch doofer verhalten? Nein, kann man nicht! Dazu gibt es ringsum eine Reihe Kaufläden und eine S-Bahn-Station. Ich kann nicht nachvollziehen, was daran so toll sein soll. Es wird hier einfach etwas hochgejubelt, was eigentlich nur öde und langweilig ist. Ich hab mal einen Grafity-Spruch gelesen: Die grösste Volkskrankheit ist die Dummheit! Wenn man sich hier so umschaut, kommt man automatisch zu dem Schluss, dass der Spruch so falsch nicht sein kann."




Dusche zu klein

"Der Page schmeisst nachts Prostituierte raus. Die Dusche ist für vier Leute zu klein."




Eierschneider

Obwohl die Küche laut Katalog voll ausgestattet sein sollte, gab es keinen Eierschneider.




Schlangen

"Schlangen im Zimmer, ein Pavian schiss und pinkelte mehrmals am Tag in Zimmer und Dusche."




Sandfarbe

Der Sand war nicht so wie auf dem Foto im Katalog. Dort sei er gelb, in Wirklichkeit ist er aber weiss gewesen.




Appartement kleiner

Sie habe die Grösse ihres Appartements mit einem Schlafzimmer mit dem Appartement ihrer Freunde (drei Schlafzimmer) verglichen, schrieb eine Urlauberin in ihrem Beschwerdebrief: "Und unser Appartement war deutlich kleiner."




Nicht neben Gattin

Ein Mann, auf Silberhochzeitsreise mit seiner Frau, wollte einen Sitzplatz in der Nähe der Toilette. Begründung: Einen fünfstündigen Flug mit seiner Frau würde er nur durchhalten, wenn er sich immer mal aufs Klo zurückziehen könnte.




Meer

Ein Hotelgast beschwerte sich, dass das Meer zu blau war.




Bad

Ein Hotelgast beschwerte sich, dass das Bad war zu gross.




Eiscreme

Ein Hotelgast beschwerte sich, dass die Eiscreme war zu kalt.




Hund

Ein Hotelgast forderte eine Geldrückerstattung, da sein Hund den Aufenthalt nicht genossen hat.




Schnarchen

Eine Frau warf ihren Gatten aus dem Doppelzimmer, weil er furchtbar schnarchte. Er nahm sich ein Einzelzimmer und forderte die Kosten dafür zurück. Allerdings vergeblich.




Bettlaken

Ein Hotelgast beschwerte sich, dass die Bettlaken zu weiss waren.




Glückshotel

"Wir hatten Glückshotel gebucht, mussten aber im Hotel Imperial wohnen."




Steak

Ein Gast beschwerte sich, dass es kein Steak auf der vegetarischen Speisekarte gab.




Aussehen

Ein Gast beschwerte sich im Hotelrestaurant, dass der Kellner zu gut ausgeschaut hat.




Honeymoon-Suite

Die Mutter des Bräutigams, beschwerte sich im Hotel, dass sie nicht die Honeymoon-Suite bekommen hatte.




Doppelzimmer - Einzelzimmer

Ein Urlauber beschwerte sich beim Reiseveranstalter über seine Unterkunft: "Ich habe ein Doppelzimmer gebucht, aber nur ein Zimmer bekommen."




Nackt

Zwei Urlauber klagten, weil sie in ihrem Hotelgelände auf Kuba ständig Gäste sehen mussten, die sich nackt auf dem Gelände bewegten. Und sie bekamen Recht und 20 Prozent ihres Reisepreises zurück.




Eifersucht

Eine Urlauberin bemühte die Richter, weil ein Animateur sich nicht wie im Vorjahr mit ihr vergnügte, sondern eine Affäre mit einer anderen Touristin einging. Die enttäuschte Frau forderte den Reisepreis zurück, ohne Erfolg.




Abholung im Reisebus

Enttäuscht war eine Dubai-Reisende, die ein Abendessen im Luxushotel Burj al Arab buchte. Doch geniessen konnte sie das üppige Mahl kaum, da sie sich die ganze Zeit über die nicht standesgemässe Abholung im Reisebus beschwerte. Entsprechend der exklusiven Umgebung erwartete sie einen Limousinen-Service. Durch den angeblich über Stunden anhaltenden Ärger sei ihr so viel Urlaubs- und Gaumenfreude entgangen, dass sie nach ihrer Rückkehr eine Entschädigung verlangte.




Gepäcktransport

Nicht nur Gepäckbänder am Flughafen können für Koffer ein Gefahrenpotenzial darstellen. Auch im Flugzeug selbst kann einiges schiefgehen. Diese leidvolle Erfahrung musste eine Urlauberin machen, an deren Koffer der Reissverschluss in 10'000 Metern Höhe seinen Dienst versagte. So gingen viele Kleidungsstücke im Bauch des Flugzeugs verloren und die Frau musste nach eigener Aussage den Urlaub ohne ihr Lieblings-T-Shirt verbringen. Aufgrund der daraus resultierenden getrübten Urlaubsfreunde forderte sie nach ihrer Rückkehr zusätzlich zur Entschädigung für das verloren gegangene Gepäck ein Schmerzensgeld.




Autos auf den Malediven

Malediven-Reisende beschwert sich, dass sie kein Auto mieten konnten. Dumm nur, dass besagte Insel nunmal autofrei ist.




Fernsehprogramm

Ein Gast beschwerte sich über das ziemliche niveaulose Fernsehprogramm im Hotel, er musste den Fernseher ausschalten.




Dicke Suppe

Ein Gast in einem Novotel in Australien beschwerte sich, seine Suppe sei so dickflüssig gewesen, dass er sie lautstark schlürfen musste.




Sitzgrösse

Eine Bahnkundin beschwerte sich über die Sitze im Zug, die nicht ihre Grösse (1.51m) entsprechen und sie daher anschliessend einen Bluterguss in der rechten Kniekehle bekam.




Geht's noch

Eine amerikanische Touristin besichtigt das antike Amphitheater von Ephesus in der Türkei und kommentiert: "Wäre das in Amerika gebaut worden, gäbe es mindestens einen Fahrstuhl."




Bitte nicht stören

Eine Hotelbesucherin wollte die Polizei rufen, da sie dachte, die Hotelangestellten hätten sie eingesperrt. Sie missverstand jedoch nur das "Bitte nicht stören"-Schild, das innen an der Tür hing.




Geschmacksverirrung

Ein kanadischer Gast beschwerte sich in einem Hotel in Brighton (England), dass er zum Steak kein Steakmesser bekommen hatte. Das Personal wies ihn höflich daraufhin, dass er eine Entenbrust esse.




Bäume schneiden

Ein Kunde fand die Zugsfahrt im schweizerischen Glacier Express ganz schön, wenn nur die Bäume an der Bahnlinie ein bisschen geschnitten werden könnten, da diese einem die ganze Aussicht nehmen.




Bett zu bequem

Einem Urlauber waren die Betten im Hotelzimmer zu bequem. Er verschlief an fünf von sieben Tagen, obwohl er im Urlaub lieber früher aufstehe. Bei den komfortablen Betten sei ihm dies nicht möglich gewesen.




Wo ist das Meer

In einem Hotel in Kenilworth, Warwickshire (eine Grafschaft in Mittelengland), beklagte sich ein Gast ganz bitter am Empfang darüber, dass er nicht das angefragte Zimmer mit Meerblick bekam. Wohl besser vorher mal im Atlas nachgucken!




Türkei zu englisch

Ein Urlauberpaar freute sich auf die Ferien in einem Resort im türkischen Marmaris. Dort angekommen, hätte es aber nur so «gewimmelt von Engländern», monierte das Paar. Die erwartete exotische Ferienstimmung sei so gar nie aufgekommen.




Handtuch kaputt

Ein Pärchen kam nach der Reise ins Reisebüro, mit einem kaputten Hotelhandtuch, dass sie mit nach Hause nahmen, um dies als «Beweis» zu zeigen. Auf dem Hotelhandtuch war aber kein Logo zu sehen. Grundsätzlich gelte: «Mängel vor Ort ansprechen.»




Gebiss verloren

Ein Rentner wollte von seiner Gepäckversicherung Kohle sehen. Er hatte sich auf einer Kreuzfahrt übergeben müssen und dabei sein Gebiss über die Rehling gespuckt. Da dieses seiner Meinung nach zum Reisegepäck gehörte, machte er den Schaden geltend.




Berge

In einem bayerischen Tal beschwerten sich Gäste über die Berge: Diese würden das Tal so unglaublich verengen, dass man kaum noch Luft bekäme. Am Meer wäre das viel besser gelöst. Ob der Hotelbesitzer diesbezüglich wohl zukünftig Abhilfe schaffen wird?




Stufen

Stufen können tückisch sein, vor allem, wenn man nicht mit ihnen rechnet. Das stellte auch eine Urlauberin schmerzhaft fest, die den Höhenunterschied von fünf Zentimetern zwischen Hotelflur und Gästezimmer übersah und stürzte. Ein Reisemangel, tobte die Frau: Die Stufe sei nicht ausreichend markiert worden.




Kurtaxe

In einem an der Ostsee gelegenen Hotel gab es Ärger, als dem Gast die Rechnung überreicht wurde. Nach sorgfältiger Prüfung aller Posten wollte dieser partout nicht einsehen, warum er Kurtaxe bezahlen soll. Schliesslich sei er ja gar nicht mit einer Kurtaxe gefahren. Das Taxe nicht gleich Taxi ist, wurde ihm dann in Ruhe erklärt.




Animateur war schon verheiratet

Eine französische Urlauberin bandelte im Türkeiurlaub mit einem Animateur an. Aus der nach drei Nächten schon geplanten Hochzeit wurde nichts. Der Grund, so beschwerte sich die Dame später: Der Animateur sei schon verheiratet gewesen und hatte sogar Kinder. "Um andere Europäerinnen vor diesem Herzensbrecher zu schützen", wandte sich die Urlauberin mit einem ausführlichen Brief an die Hotelleitung und bat darum, doch zukünftig vorsichtiger mit der Auswahl des Hotelpersonals zu sein.




Kein Schlaf durch schlechtes Wetter

Eine Hotelmanagerin in Bayern wurde von ihren Kollegen an die Rezeption gerufen, um sich eine Beschwerde anzuhören. Dort angekommen kam der Gast ohne Umschweife zu Sache: "Ich zahle die Rechnung nicht." Auf Nachfrage bestätigte er, dass er sehr wohl ein Zimmer gebucht und die Nacht auch darin verbracht habe. Da es jedoch die ganze Nacht geregnet hätte, habe er kein Auge zubekommen. Denn bei Regen, so der Gast im mittleren Alter, fürchtet er sich immer so, dass er nicht schlafen könne. Seine Argumentation: Kein Schlaf - keine Bezahlung.




Camping

Es gibt ab und zu Camper die reklamieren, weil sie kein eigenes WC haben oder zur Abwaschstelle ein paar Meter laufen müssen. Regelmässig sorgen Gäste mit unpassender Kleidung, Reisen mit dem Cabrio und weissen Hosen an und nerven sich, wenn diese schmutzig werden. Viele von diesen sind gekleidet, als wären sie im Hotel; die Männer in schicken Hosen und Polo-Shirt, die Frauen in High Heels. Ein echter Camper trägt Badehose und T-Shirt. Es empfiehlt sich für solche, das sogenannte Glamping, das glamourouse Camping auf einem Fünf-Sterne-Campingplatz, wie zum Beispiel Camping Jungfrau (Schweiz) oder Manor-Farm in Interlaken (Schweiz). Diese bieten etwa Familienbadezimmer und gehobene Restaurants.




Flugumfrage

Das britische Flugvergleichsportal hat bei seinen Lesern nachgefragt, was sie beim Fliegen am meisten stört: Beinahe zwei Drittel der 1666 Teilnehmer gaben an, dass ihr grösster Albtraum an Bord lärmende Kinder seien. 53 Prozent von ihnen gehen sogar so weit, dass sie sich explizit Flüge wünschen, die ohne Kinder an Bord angeboten werden. Mehr als die Hälfte der Befragten ärgern sich über Airlines, die keine Sitzreservierung anbieten. Rund 40 Prozent hätte gern, dass die Möglichkeit, Sitze nach hinten zu stellen, komplett abgeschafft wird, wohl wegen der dann noch mehr eingeschränkten Beinfreiheit, die ebenfalls für viele ein Ärgernis darstellt. Und schliesslich können etliche das oftmals schlechte Essen an Bord nicht ausstehen.




Wütende Passagiere - Sitzprotest

Mehr als 100 Passagiere von Ryanair sind nach der Landung der Maschine einfach auf ihren Plätzen geblieben - vier Stunden lang. Dann erst gelang es Polizei und Feuerwehr, die frustrierten Urlauber zum Verlassen des Flugzeugs zu überreden. Wie kam es zu dem Protest? Der Flieger startete um 19.15 Uhr Ortszeit mit dreistündiger Verspätung in Fes/Marokko. Ziel: Ein kleiner Flughafen bei Paris. Doch aufgrund der Verspätung hatte dieser bei Ankunft bereits geschlossen. Somit wurde die Maschine umgeleitet, nach Lüttich in Belgien. Ganz zum Ärger der Passagiere. Das nahmen die Passagiere nicht einfach so auf sich, denn ohne sie zu warnen, ist das Flugzeug nicht in Beauvais, sondern in Lüttich gelandet. Dann gab es einen Sitzprotest. Die Crew liess die meuternde Menge im dunklen Passagierraum ohne Getränke und mit verschlossenen Toiletten zurück. Doch auch davon liessen sich die Passagiere nicht abhalten. Sie blieben sitzen und auch Familien mit kleinen Kindern, beteiligten sich am Protest. Polizei und Feuerwehr redeten den Besatzern gut zu. Die Verhandlungen waren so schwierig, dass die Polizei und Feuerwehr nicht sicher waren, ob die Passagiere rauskommen würden. Schliesslich stiegen die Leute doch aus, warteten im Flughafengelände auf einen Bus. Dieser brachte sie dann nach Beauvais im Norden von Paris - mit reichlich Verspätung.




Hoteldirektor wirft Gäste raus

Da waren welche buchstäblich aus dem Häuschen: In England hat ein Hoteldirektor zwei Gäste vor die Tür gesetzt. Er warf ihnen vor, sein Haus bei einem Online-Portal schlecht bewertet zu haben. Passiert ist das Ganze in einem Hotel im Küstenstädtchen Blackpool, wo sich ein Pärchen einen Kurzurlaub gönnte. Es wurde ihnen schon am ersten Abend mitgeteilt, dass sie ihr Zimmer momentan nicht betreten könnten - es würde gerade Teppich verlegt werden. Das Paar beschwerte sich nicht, sondern fragte lediglich nach einem zusätzlichen Handtuch. Am nächsten Tag hämmerte der Hotelier an die Zimmertür der beiden und hat ihnen das Zimmer gekündigt. Seine Begründung für den Rausschmiss: Der Gast habe das Hotel bei der Reise-Community Trip Advisor schlecht bewertet. Nicht genug damit: Er liess auch noch die Polizei kommen, die dem fassungslosen Pärchen nur noch nahe legen konnte, das Geld für die bereits gezahlten weiteren Nächte einzuklagen. Denn eine Auszahlung des Betrags wurde ihnen natürlich auch verweigert. Es ist ja nicht so, dass das Hotel grundsätzlich schlechte Kritiken bekäme. Doch mit gerade einmal 59 Prozent an positiven Bewertungen bei Trip Advisor, liegt die Unterkunft in der Gunst der Gäste nicht besonders weit oben. Womöglich lagen deshalb die Nerven beim Herrn Direktor blank. Unklar ist nach wie vor, ob das Pärchen tatsächlich eine negative Bewertung für das Hotel abgegeben hat. Ist aber auch völlig unerheblich, immerhin ist es sein gutes Recht, das Haus über ein Online-Portal zu kritisieren.




Reisescherze.com - Humor, Scherze und Witze rund ums Reisen















































Booking.com


e-domizil Ferienhäuser und Wohnungnen weltweit


DB Bahn Fahrten suchen

   Nach oben

            Grossbritannien  Urlaubsbeschwerden der Briten


Sand zu heiss

Der Sand war zu heiss. Das stand nicht in der Broschüre.




Handtuch-Krieg

Wie wollten die denn ihre Liege reservieren? Wir machten einen Ausflug in einen Aqua-Park. Niemand sagte uns, dass wir Schwimmsachen und Handtücher mitnehmen müssen.




So viele Spanier

Eine 81-jährige Britin wurde die Reise ins spanische Benidorm zum Kulturschock. Anstatt ruhige Ferien zu verbringe, klagte die 81-Jährige über die vielen Spanier: "Unser Hotel war voll mit lauten Spaniern, die nervten uns richtig. Wieso können die Spanier nicht irgendwo anders Ferien machen?". In einem Beschwerdebrief bat sie den Reiseveranstalter Thomas Cook, über sie die Reise gebucht hat, um eine komplette Rückerstattung ihrer Reisekosten. Eine Entschädigung erhielt sie vom Veranstalter tatsächlich - allerdings nicht wegen der Spanier, sondern weil die Unterkunft, anders als beschrieben, nicht für Gehbehinderte geeignet war.




Känuru

"Warum sind um Sydney keine Kängurus rumgehüpft? Ich war zutiefst enttäuscht."




Hotelbuchungen

Gleich mehrere britische Konsulate wurden gebeten, Hotelbuchungen vorzunehmen.




Fussballspiel

Eine wiederkehrende Frage in britischen Konsulaten in der ganzen Welt ist die nach dem besten Ort, um ein Fussballspiel zu schauen.




Gelber Sand

"Wir haben gemerkt, dass der Sand nicht wie der Sand aus dem Prospekt aussah. Ihr Prospekt zeigt gelben Sand, aber er war weiss."




Überprüfung

In Stockholm (Schweden) fragte ein Mann im Konsulat nach, ob man nicht die Zeugnisse einer Dame überprüfen könnte, die er online kennengelernt habe.




Wette

In Montreal (Kanada) fragte ein Mann im Konsulat nach Informationen über die Farbe des britischen Passes, es ging um die Einlösung einer Wette um etwa 1200 Euro.




Reisepass

Überrascht waren zwei Britinnen, die nach Dubai fliegen wollten, als man sie am Flughafen nach dem Reisepass fragte. Das hatte ihnen niemand gesagt, daher dachten sie, sie bräuchten keinen.




Siesta

"Diese faulen Locals mit dem Laden nebenan in Puerto Vallarta machen ihren Shop einfach zu, obwohl ich auch in der Siesta Dinge kaufen musste. Nachmittags shoppt es sich halt einfach besser."




Langschläfer

Ein Urlauber erklärte, dass er im Urlaub gerne früh aufsteht, um etwas vom Tag zu haben. Die Hotelbetten in Portugal waren jedoch so bequem, dass er an fünf von sieben Tagen länger schlief als geplant.




Neid

Ein Tourist konnte in einer afrikanischen Lodge Elefanten an einem Wasserloch beobachten. Der Anblick eines erregten Bullen habe ihm die Flitterwochen ruiniert. Seitdem fühle er sich unzureichend ausgestattet.




Qualitätskontrolle

Eine Britin wand sich mit einem ganz anderen Problem an das Konsularpersonal in Peking (China): Sie hatte ein Paar Fussballschuhe gekauft, die in China hergestellt worden waren und mit deren Qualität sie nicht einverstanden war.




Gewichtszunahme

Normalerweise beschweren sich Urlauber über schlechtes Essen. Ein Brite allerdings beschwerte sich, weil das Essen im All-Inklusive-Hotel an der Costa del Sol zu gut war – er nahm an den Büffets mehr als zwei Kilo zu und bereut deshalb den Urlaub.




Rezeption nicht besetzt

Eine junger Frau reiste nach Ayia Napa (Zypern), um Party zu machen. Dabei fühlte sie sich jedoch von der rund um die Uhr besetzten Rezeption verurteilt, wenn sie spät in der Nacht zurück ins Hotel kam. Eine Rezeption, die nachts nicht besetzt ist, wäre ihr lieber gewesen.




Familienplanung

In Tel Aviv (Israel) fragte eine Britin im Konsulat nach, ob man ihren Mann nicht dazu bringen könnte, Sport zu treiben und sich gesund zu ernähren, damit sie Nachwuchs bekommen können. Ob das Paar nach dem Israel-Besuch Eltern wurde, ist allerdings leider unbekannt.




Zu viele Bikini-Mädchen

Ein Mann fand Mallorca ganz okay. Doch die vielen Bikini-Mädels am Strand, von denen einige sogar oben ohne waren, sorgten für jede Menge Stress: Seine Frau erwischte ihn nämlich mehrfach, wie er ihnen nachschaute – das Paar stritt sich mindestens zwei Tage deshalb.




Stein beworfen

Ein Mann in Kambodscha musste im Krankenhaus behandelt werden, nachdem ein Affe ihn mit einem Stein beworfen hatte. Der Brite erhoffte sich vom Konsulat Hilfe bei der Schadensersatzforderung und wollte eine Versicherung, dass so etwas nicht wieder passieren würde.




Schulbildung

Eine gute Schulbildung ist teuer. Deshalb wurden die Mitarbeiter des Konsulats in Kuala Lumpur (Malaysia) auch gefragt, ob das britische Aussenministerium nicht etwas zuschiessen könnte, damit die Kinder des Fragestellers auf eine internationale Schule geschickt werden können.




Sand zu heiss

Eine britische Ehefrau und Mutter beschwerte sich sogar über den heissen Sand auf Lanzarote: Ihre Kinder konnten nicht über den Strand zum Meer laufen, um schwimmen zu gehen. Besonders schlimm sei es dabei für die Kinder gewesen, andere Kinder im Wasser planschen zu sehen.




Schnäppchenjäger

Ein Urlauber ärgert sich über ein verhindertes Schnäppchen: Er kaufte bei einem fliegenden Händler am Strand von Teneriffa eine Prada-Sonnenbrille und handelt den Preis von 10 Euro runter auf 4,50 Euro. Jetzt ist er sauer, weil er erfuhr, dass es nur ein Imitat ist. "Keiner hat mich davor gewarnt, und ich kann sie jetzt nicht tragen!", klagt er.




Tattoo

In Rom (Italien) bat ein Mann die Mitarbeiter des Konsulats darum, ihm ein Tattoo zu übersetzen, das er sich stechen lassen wollte. Es macht sicherlich Sinn, erst mal nachzufragen, bevor man sich zum Beispiel versehentlich ein Rezept für Pizzateig auf den Rücken stechen lässt. Allerdings ist das Konsulat dafür der falsche Ansprechpartner.




Wenig Schlaf

Eine Dame hatte sich nach ihrer Rückkehr von einer Mittelmeer-Kreuzfahrt über zu wenig Schlaf beklagt. Der Grund dafür: Das Meer war einfach zu laut. Ihr Vorschlag: die Kabinen besser gegen die Geräusche des Meeres zu isolieren.




Kein Promi gesehen

Eine Frau hat eine Fahrt mit einem Schiff von Celebrity Cruises unternommen. Anschliessend forderte sie das Reisebüro volle Rückerstattung. Warum? Sie hätte auf dem Celebrity-Schiff (übersetzt: Berühmtheit) keinen einzigen Promi gesehen und wäre durch diese irreführende Werbung arglistig getäuscht worden.




Gleiche Fahrt unternommen

Eine junge Frau hatte folgende Beschwerde nach einer Hawaii-Kreuzfahrt: Sie hätte gehört, dass Gary Barlow schon einmal die gleiche Fahrt unternommen hätte, konnte ihn allerdings nicht auf ihrem Schiff entdecken. Nun verlangte sie eine Erklärung, warum sich der Sänger nicht auch dieses Mal an Bord befunden hätte.




Hoffnungslos fensterlos

Eine Frau hatte bei ihrem Reisebüro ihrem Ärger ordentlich Luft gemacht. Punkt eins: Da hatte ihre Innenkabine doch tatsächlich kein Fenster zum Meer! Punkt zwei: An Bord befand sich niemand, der ihr nachträglich ein Fenster zur See installieren wollte, damit sie wenigstens verspätet noch den Blick hätte geniessen können.




Lunchpaket

Ein älteres Ehepaar, das von einer Kreuzfahrt rund um Frankreich und Spanien zurückgekehrt war, bat um eine Erstattung, weil die Mannschaft an Bord sie für die täglichen Landgänge nicht mit Lunchpaketen ausgestattet hatte. Natürlich gab es diese Option überhaupt nicht. Die Eheleute fanden dennoch, sie hätten Anspruch darauf.




Nicht so warm

Nach einer Kreuzfahrt rund um Alaska beschwerte sich ein Mann über das Wetter, das dort geherrscht hätte. Es war nämlich bei weitem nicht so warm, wie er erwartet hatte. So konnte er nicht jeden Tag im Pool schwimmen und sich auch keine beeindruckende Bräune zulegen. Schlimmer noch: Er musste wärmere Kleidung kaufen. Ein klarer Fall von Entschädigung, fand der Herr.




Trinkgeld Rückerstattung

Ein Ehepaar aus Yorkshire beklagte sich über die Freundlichkeit des Personals an Bord der Kreuzfahrt, die sie gerade hinter sich gebracht hatten. Der Service war hervorragend und genau deswegen mussten die armen Leute deutlich mehr Trinkgeld geben als sie eingeplant hatten. Na, wenn das kein Grund ist, Kosten erstattet zu bekommen. Dass das Personal aber auch nicht ein bisschen ruppiger sein kann!




Ausweis nicht mitgenommen

Eine Frau wollte sich auf eine Kreuzfahrt in internationale Gewässer begeben – wollte, denn sie hatte ihren Pass nicht dabei. Daraufhin beschwerte sie sich bei ihrem Reisebüro, ihr hätte niemand mitgeteilt, dass sie einen Ausweis brauche. Jetzt müsse sie ihren ganzen Urlaub neu planen. Ausserdem sei die Reederei Schuld, weil sie ihr vor der Reise keine SMS mit der Erinnerung geschickt hätte, ihren Pass mitzunehmen.




Ablegezeit

Ein Paar beschwerte sich, dass ihr Kapitän während einer Mittelmeer-Kreuzfahrt unverschämt gewesen. Denn vor einem Landgang hatte es eine Notiz für den Kapitän hinterlassen, sie würden zwei Stunden später als zur offiziellen Ablegezeit an Bord zurückkehren, sie hätten in der Stadt einfach zu viel zu tun. Überraschenderweise legte das Schiff ab, ohne auf die beiden zu warten. Das Paar konnte erst einen Tag später an einem anderen Hafen wieder zusteigen und wollte daraufhin Entschädigung für die angefallenen Reisekosten.




Frisch verheiratet

Ein frisch verheiratetes Paar hatte für die Flitterwochen eine zweiwöchige Karibik-Kreuzfahrt gebucht. Anschliessend beschwerte sich der Ehemann über den Mangel an Extras. Die hätten ihnen bei dem Status als Neuvermählte allerdings zugestanden. Offenbar erwartete er, dass die Kabine weiss ausgestattet und jeden Morgen frische Rosenblätter gestreut würden, ausserdem täglich Champagner und Erdbeeren vom privaten Butler kredenzt würden. Immerhin: Der Herr gab zu, dass das weder abgesprochen war noch er irgendetwas gesagt hätte. Aber er hätte von den Mitarbeitern erwartet, dass sie wissen, was in einer solchen Situation zu tun sei – unentgeltlich, selbstverständlich.




Schlange stehen

"Wir mussten draussen in der Schlange stehen, und das ohne Klimaanlage!"




Strand Farbe

"Der Strand sah ganz anders aus als im Katalog. Er war weiss. Im Katalog war er gelb."




Moskitos

"Ich wurde von Moskitos gestochen. Niemand hat mir gesagt, dass die auch stechen können."




Fische im Meer

"Keiner hat uns gesagt, dass im Meer Fische sein würden. Unsere Kinder haben sich erschreckt."




Spätzünder

"Ich war schockiert bei der Ankunft, dass meine spanischen Peseten nicht mehr akzeptiert werden."




Hellseher

"Es ist Ihre Pflicht als Reiseveranstalter, uns vor der Reise auf laute und renitente Gäste hinzuweisen."




Sandig

Viel zu sandig sei der Strand gewesen, klagte ein Reisender, der sein Handtuch vermutlich lieber auf Beton gelegt hätte.




Friseurlehrlinge

Im Prospekt heisst es: "Kein Friseur in der Hotelanlage. Wir sind Friseurlehrlinge - dürfen wir trotzdem dieses Hotel buchen?"




Spanisch

Da waren zu viele spanische Menschen. Der Rezeptionist sprach Spanisch, das Essen war spanisch. Da waren zu viele Ausländer.




Gefälscht

"Wir haben von einem Strassenhändler für 5 Euro Ray-Ban-Sonnenbrillen gekauft, nur um herauszufinden, dass sie gefälscht sind."




Echt blond

"In der Broschüre stand: 'Keine Friseure in der Unterkunft.’ Wir sind Friseur-Auszubildende – ist es okay, wenn wir dort übernachten?"




Unangenehme Gäste

"Es ist Ihre Pflicht als Reiseveranstalter, uns auf laute oder unangenehme Gäste aufmerksam zu machen, bevor wir die Reise antreten."




Wie koch ich's nur

Ein anderer Brite bat um konsularische Hilfe, um beim Marmelade-Einkochen das richtige Mischverhältnis von Zucker und Früchten zu finden.




Oben ohne

"Oben ohne Sonnenbaden am Strand sollte verboten werden. Mein Urlaub war ruiniert, weil mein Ehemann den ganzen Tag andere Frauen ansah."




Curry

"In meinem Urlaub in Goa in Indien war ich angewidert davon, dass fast jedes Restaurant Curry serviert hat. Ich mag scharfes Essen überhaupt nicht."




Flugzeit

"Es hat neun Stunden gedauert, um von Jamaika zurück nach England zu fliegen. Die Amerikaner haben nur drei Stunden zurück nach Hause gebraucht."




Schlafzimmer

"Ich habe unser Ein-Bett-Zimmer mit dem Drei-Bett-Zimmer unserer Freunde verglichen und musste feststellen, dass unser Zimmer erheblich kleiner war."




Für Dich schiebe ich die Wolken weiter

Ein englischer Tourist forderte am Machu Picchu sein Eintrittsgeld zurück. Seine Beschwerde: Die umliegenden Berge seien von zu vielen Wolken umgeben.




Suppe

In Australien hat sich ein Gast in einem Hotel über seine Suppe beschwert. Sie sei zu dickflüssig und kräftig. Grund: Er schlürfte die ganze Zeit den Bratensaft.




Handtuch

"Wir haben einen Ausflug zu einem Wasserpark gebucht, aber keiner hat uns gesagt, dass wir unsere eigenen Badesachen und Handtücher mitbringen sollten."




Zu viel Elektrosmog

Ein Reisender auf einem Trip durch die Wildnis: "Ich verstehe ja, dass es in den Blockhütten keinen Strom gibt, doch irgendwo muss man doch sein Handy aufladen können."




Eine Eskorte, bitte

An das britische Konsulat im US-Bundesstaat Florida wandte sich eine Mutter mit der Bitte, ihrem kranken Sohn beim Kofferpacken zu helfen und ihn zum Flughafen zu bringen.




Hilfe beim Schuhkauf

Hilfe beim Schuhkauf Ein anderer Brite rief im Italien-Urlaub die Botschaft seines Landes an, um sich zu erkundigen, wo er eine bestimmte italienische Schuh-Marke kaufen könne.




Au-Geweiha

Mitten auf der Landstrasse rammt ein Hirsch sein Geweih durch die Windschutzscheibe des Autos eines Urlaubers. Dessen Begründung: Die gelbe Steuermarke im Fenster hat ihn irritiert.




Neid, die Zweite

Eine weibliche Badeurlauberin ärgerte sich über die Oben-ohne-Strandhasen in ihrem Urlaubsort. Ihr Mann hätte nur noch anderen Frauen hinterher gestarrt, Ihr Urlaub sei ruiniert gewesen.




Gebäck

Ich finde, Sie sollten im Prospekt darauf hinweisen, dass es in den örtlichen Geschäften kein ordentliches Teegebäck, wie zum Beispiel 'Custard Creams' oder Ingwerplätzchen zu kaufen gibt.




Missglückte Schönheits-OP

"Hilfe! Ich habe mir die Brüste vergrössern lassen und ich mag die neue Grösse nicht" - mit diesen Worten wandte sich laut britischem Aussenministerium eine Frau an eine britische Botschaft und bat um Hilfe.




Zu viele Engländer

Über Landsleute beschwerte sich ein Paar, das Urlaub in Marmaris (Türkei) gebucht hatte. Im Internet sah das Resort sehr exotisch aus, doch die vielen anderen britischen Urlauber vor Ort störten die exotische Idylle.




Do you speak Slowenglisch?

Ein Brite beschwert sich nach seinem Slowenien-Urlaub beim Reisebüro: "Sie haben zwar gesagt, dass der Reiseleiter vor Ort Englisch spricht. Haben allerdings verschwiegen, dass er einen slowenischen Akzent hat."




Ungerechte Behandlung

Besonders wütend machte Britische-Reisende eine ungerechte Behandlung: "Wir brauchen neun Stunden, um von Jamaika nach England zu fliegen. Aber die Amerikaner werden in nur drei Stunden nach Hause gebracht."




Lauter Sex

In Bulgarien fühlte sich ein britischer Urlauber durch laute Stöhngeräusche aus dem Nachbarzimmer unter Druck gesetzt, mit seiner Frau zu schlafen: "Ich wollte nicht, dass sie sich darüber beschwert, vernachlässigt zu werden."




Siesta

"Es ist faul von den lokalen Supermarkt-Besitzern, nachmittags zu schliessen. Ich wollte oft während der 'Siesta' einkaufen gehen. Die Siesta sollte daher abgeschafft werden." Übrigens: Siesta nennt man die Mittagsruhe in Spanien.




Einfach nur doof

Ein weiblicher Hotelgast drohte damit, die Polizei zu rufen - angeblich hatte das Personal sie in ihrem Zimmer eingesperrt: Die Frau hatte gedacht, das 'Do not Disturb'-Schild, an der Türklinke innen hing, bedeute, sie dürfe den Raum nicht verlassen.




Schwanger wegen Doppelbett

"Mein Verlobter und ich haben ein Zweibett-Zimmer gebucht, wurden in einem Doppelbett-Zimmer untergebracht. Wir machen Sie nun verantwortlich dafür, dass ich schwanger bin. Das wäre nicht passiert, wenn Sie uns in das Zimmer getan hätten, das wir gebucht haben."




Luxus-Probleme

Auch Mieter von Luxusvillen in Florida (USA) sind nicht leicht zufrieden zu stellen. Den einen waren die Pflanzen im Vorgarten zu staubig - andere beschwerten sich über das "Ding, das auf dem Dachboden lebt und das ganze Essen im Kühlschrank vergiftet hat" und forderten Ersatz.




Kabine mit Meersicht

Der Gast eines Kreuzfahrtschiffes bestand darauf, eine neue Kabine zu bekommen und argumentierte: "Ich habe eine Menge Geld für diese Kreuzfahrt bezahlt, damit ich das Meer sehen kann. Das einzige, was ich durch mein Kabinenfenster sehe, ist ein Parkplatz!" Das Personal konnte ihn beruhigen, denn das Schiff hatte den Hafen noch nicht verlassen.




Schmeckt nicht

Eine britische Touristengruppe auf einem Zwei-Tages-Ausflug in die Sahara in Tunesien. Zum Mittagessen in einem Hotel gibt es traditionelle Küche wie Couscous. Einer mitreisenden Dame schmeckt das gar nicht und sie beschwert sich laut, und für alle deutlich zu hören "Diesen ausländischen Abfall esse ich nicht! Bringen sie mir bitte richtiges Essen. Ich möchte ein Omelett und zwar zügig."




Flugzeug Essen

Ein Brite hat einen Beschwerdebrief an den Chef der Fluglinie Virgin Atlantic, Richard Branson, geschrieben. Darin beschreibt er, wie er sich beim Entfernen der Folie des Flugzeugessens gefühlt hat. "Stell dir vor du sitzt am Weihnachtsmorgen vor dem letzten noch nicht geöffneten Geschenk. Du weisst, was es ist: die Stereoanlage, die du aus dem Katalog ausgesucht hast. Doch dann öffnest du das Päckchen, und sie ist nicht darin. Darin liegt dein Hamster, Richard. In der Schachtel ist dein Hamster, und er atmet nicht." Nach einigem Hadern mit seinem Menü ("Was habe ich getan, um das zu verdienen?") fühlte sich der Brite bereit für den dazu servierten in Folie eingeschweissten Keks, doch: "Es sieht aus wie eine Beweistüte von einem Verbrechensschauplatz - einem Verbrechen gegen die verdammte Kochkunst!" Der Passagier ist genervt: "Stell dir vor, in ein Stück Messing zu beissen, Richard. Das wäre weicher für die Zähne als dieses Exemplar." Abschliessend resümiert er: "Ich kann mir kaum vorstellen, wie ein Essen bei dir zu Hause aussieht. Das erinnert vermutlich an Szenen aus einer Tierdokumentation." Die originelle Beschwerde zeigte Wirkung: Virgin-Chef Branson entschuldigte sich persönlich und lud den enttäuschten Kunden als Catering-Tester ein.




Reisescherze.com - Humor, Scherze und Witze rund ums Reisen















































Booking.com


e-domizil Ferienhäuser und Wohnungnen weltweit


DB Bahn Fahrten suchen

   Nach oben

            Deutschland  Urlaubsbeschwerden der Deutschen

Zumindest ist der Anteil der lächerlichen Beschwerden bei den Deutschen überproportional hoch. Allein beim grössten europäischen Veranstalter TUI gehen jährlich 63'000 Reklamationen aus Deutschland ein. Es gibt dieses Klischee: Ein Deutscher geht durchs Hotel und schaut, weshalb er klagen könnte. Und da ist auch etwas dran. Manches Beschwerdeschreiben lässt selbst routinierte Sachbearbeiter in Reiseunternehmen schmunzeln.


Hochzeitsreise

"Dieser Urlaub war unsere 50-jährige Hochzeitsreise. Hätte ich diese Reise vor meiner Hochzeit gemacht, wäre ich heute nicht verheiratet."




Hähnchenhaut

"Das Essen ist gut bis sehr gut, aber könnte einer bitte mal dem Hähnchenmann erklären, dass die Haut das Beste ist und nicht weggeschmissen werden sollte? Wir haben es auf Englisch und Deutsch und mit Zeichensprache probiert. Resultat: Er schmiss das Hähnchen weg und gab uns die Haut."




Wirklich alles inklusive

Häufig kommt es zu Missverständnissen bei All-inclusive-Leistungen. So wünschte eine Familie für ihren Urlaub am Mittelmeer vom Veranstalter fast die komplette Kleinkindausstattung bestehend aus Toilettenbrille für Kinder, geschlossenem Windeleimer, Lätzchen, Hochstuhl und natürlich dem Babyphone.




Chlor

"Der Pool stinkt nach Chlor und man spürt auch nach wenigen Minuten im Wasser die schlechte Wasserqualität. Es befindet sich so viel Chlor im Wasser, dass ich nach vier Tagen (jeweils ca. 30 Minuten) keine Hornhaut mehr an den Füssen habe, die konnte ich so abreiben, dafür hatte ich dann abends Kopfschmerzen vom Chlor."




Lieber Klo als Ehefrau

Etwas einfacher liess sich der Sitzplatzwunsch eines Mannes erfüllen, der die Silberhochzeit mit seiner Frau am Meer verbringen wollte – oder musste. Der Jubilar wünschte einen Platz in Toilettennähe, um sich immer mal wieder schnell dorthin absetzen zu können. Einen fünfstündigen Flug mit seiner Gattin würde er nur so überstehen.




Auch Katzen brauchen Urlaub

Wenn alle plausiblen Ausreden nicht helfen, muss auch manchmal ein aussergewöhnlicher Sündenbock herhalten. So versuchte sich ein Kunde aus einer verbindlichen Buchung mit dem Hinweis herauszureden, er hätte gar nicht reservieren wollen. Seine Katze sei über die Tastatur gelaufen und hätte mit ihren Pfoten die Kreditkartennummer eingegeben.




Logenplatz im Flieger

Servicemitarbeiter versuchen viel für ihre Kunden möglich zu machen, auch so manchen Extrawunsch. Als schwierig bis unmöglich erwies sich jedoch die Verwirklichung folgenden Anliegens einer allein reisenden Kundin: Die Dame wollte den Sitzplatz genau hinter dem Piloten und damit im Cockpit. Mit der ersten Sitzreihe war sie dann auch nur bedingt zufrieden.




Was wiegt so ein PC

Gut vorbereitet sein wollte eine Urlauberin, die in ihren Reiseunterlagen von "1 PC Gepäck inklusive" las. Sie fragte, ob der Koffer nicht grösser als ein PC (Personal Computer) seien dürfe. Sie habe ein Tablet-PC und würde im Elektronikmarkt nach den Vergleichsmassen fragen. Entsprechend freute sie sich zu hören, dass sie diesen Aufwand nicht betreiben musste. Das Kürzel "PC" steht für das englische Wort "piece" und bedeutet "Stück".




Vorbereitung

Mancher Reisende nimmt es auch im Urlaub sehr genau und möchte frühzeitig über alle Stationen und Etappen informiert werden. Nur so lässt sich der Wunsch eines Frühbuchers erklären, man möge ihm doch bereits einen bestimmten Sitzplatz reservieren. Prinzipiell ist gegen dieses Anliegen nichts einzuwenden, doch hier flog der Kunde erst acht Monate später und die Flugzeiten sowie die befördernde Airline standen noch gar nicht fest.




Ehekrach

"In dem von Ihnen angebotenen Familienhotel wurde meine Frau während des ganzen Urlaubs sehr heftig von einem der Animateure umworben", schrieb der verärgerte Tourist in seinem Beschwerdebrief. Während er auf die Kinder aufpasste, flirtete seine Frau mit dem Animateur fremd. "Das geschah alles hinter meinem Rücken", schrieb der Ehemann. Er forderte den Touristikkonzern dazu auf, Stellung zu nehmen. Denn seine Ehe stehe kurz vor dem Aus.7




Ballermann

Wer seinen Urlaub in der Schinkenstrasse auf Mallorca verbringt, muss wohl damit rechnen, dass es nachts etwas lauter werden kann. Ein deutsches Ehepaar tat das jedoch nicht: Obwohl die Umgebung des Hotels im Reisekatalog als "sehr lebhaft" beschrieben wurde, verbrachte das Paar ihre freien Tage am Ballermann und forderte anschliessend ihr Geld zurück, da sie kaum schlafen konnten. Sie haben ja nicht wissen können, dass es auch im Mai so zugeht. Sie dachten, es wäre dort nur während der Sommerferien so laut.




Nicht alles inklusive

Zwei Junggesellen haben sich schon auf ihren All-inclusive-Urlaub gefreut. Doch dann mussten sie feststellen, dass gar keine Damen im Preis inklusive waren! Darüber haben sie sich beim Reiseveranstalter beschwert und wollten die Kosten für eine Prostituierte geltend machen. "Wir waren gezwungen, auf junge Damen auserhalb der Hotelanlage auszuweichen", schrieben die Urlauber in ihrem Beschwerdebrief. Diese Leistungen seien logischerweise nicht "all inclusive" gewesen. Trotz Verhandlungsgeschick mussten die Männer 70 US-Doller pro Person und Nacht bezahlen. "Wir bitten Sie daher, uns den Betrag per Verrechnungsscheck zu erstatten", so die enttäuschten Urlauber.




Alte Möbel

Jemand beschwerte sich nach seiner Reise beim Reiseveranstalter, dass die Hotelmöbel zu alt sind und die Zimmerpflanzen zu wenig Blätter haben.




Essen

Beim Reiseveranstlter kann auch schon eine Reisebeschwerde, dass die Küche nicht landestypisch genug sei und das Restaurant biete keine deutsche Schnitzel an.




Privatjet

Wenn sich ein Zubringerflug zum Beginn einer Kreuzfahrt verspätet, dürfen Gäste nicht einfach einen Privatjet mieten. Zumindest können sie nicht erwarten, dass der Reiseveranstalter die Kosten dafür übernimmt. Schon gar nicht, wenn sie sich nicht einmal nach günstigeren Alternativen umgesehen haben, urteilte das Landgericht Köln.




Hundegeschäft

Ein Reisender beschwerte sich beim Reiseveranstalter, über das regelmässige Geschäft eines Hundes an Deck eines Kreuzfahrtschiffes. So entschied das Amtsgericht; In dem Fall ging es um das Tier eines Artisten: Hund und Herrchen traten während einer Asienkreuzfahrt im Showprogramm an Bord auf. Die Behörden erlaubten nach Darstellung der Reederei nicht, dass der Schnauzer das Schiff verliess. Entsprechend setzte er zweimal am Tag einen Haufen auf das Passagierdeck, der mit Wasser weggespült wurde.




Buchbar

Es gibt typische Beschwerden, die uns allen in der Branche immer mal wieder unterkommen. Man muss das ja auch verstehen, wenn Menschen lange auf etwas sparen und am Ende enttäuscht werden, dann wollen sie ihrem Ärger auch Luft machen. Am allerverrücktesten war allerdings der Mann, der wirklich wutentbrannt direkt zu mir an den Schalter stürmte und sich beschwerte, dass es bei ihm im Hotel nicht die versprochene Bibliothek mit alkoholischer Bewirtung gegeben hätte. Schliesslich hätte im Katalog gestanden: Buchbar von April bis September.




All-inclusive

Zwei Typen aus Süddeutschland, die scheinbar auf einer Dienstreise nach Hamburg den Entschluss gefasst hatten, zum Ende des Jahres noch einmal gemeinsam die Sau raus zulassen, fragten am Schalter, ob sie ein Schnäppchen machen könnten. Karibik, vier bis fünf Sterne. Am allerwichtigsten war ihnen, dass es eine All-inclusive-Reise sein sollte. Sie fragten bei allem, was ich ihnen anbot nach: "Ist das auch wirklich All-inclusive?", was etwas nervte und für mich eine Art Running Gag der beiden war. Deswegen betonte ich auch jedes Mal: Ja, das ist wirklich All-inclusive. Vier Wochen, nachdem sie zurück waren, ging bei mir ein Fax ein: Sehr geehrte Frau XXX, wir hatten am 12.11.00 bei Ihnen die von XXX Reisen angebotene und durchgeführte Reise ins „XXX Resort Hotel“ in Bávaro, Dominikanische Republik (...) gebucht (...). Es handelte sich um ein sogenanntes „All inclusive“-Arrangement. Leider mussten wir vor Ort feststellen, dass längst nicht alle gewünschten Leistungen "all inclusive" waren! Für uns zwei ledige, junge Herren in den besten Jahren gab es in der gesamten Hotelanlage nämlich leider keine attraktiven Sologirls, die allein reisten und die wir hätten kennenlernen können, damit sie uns für einen perfekten Urlaub "all inclusive" hätten zur Verfügung stehen können. Entweder waren die hübschen Mädels in unserem Alter alle "besetzt", d.h. sie reisten mit Partner an, oder das Alterssegment alleinstehender Damen bewegte sich bei 50 Jahren und darüber – ein unzumutbarer Zustand! Wir zeigten diesen gravierenden Reisemangel sofort bei dem örtlichen Reiseleiter, Herrn XXX, an, mit der Bitte, sofortige Abhilfe zu schaffen. Herr XXX stand unserem Problem völlig verständnislos gegenüber und konnte bzw. wollte uns nicht helfen. Er empfahl uns lediglich die örtliche Disco. Insofern waren wir gezwungen, auf junge Damen ausserhalb der Hotelanlage auszuweichen. Die Leistungen dieser Damen waren logischerweise nicht "all inclusive" und wir waren trotz grossen Verhandlungsgeschicks gezwungen, jeweils 70 US-Dollar pro Mann und pro Nacht zu zahlen, was ein unerwartet grosses Loch in unsere Reisekasse riss. Laut beigefügten Rechnungen können Sie erkennen, dass wir die Dienste dieser Damen an zwei Nächten in Anspruch genommen haben, sodass wir auf Kosten von 2 x 70 US-Dollar x zwei Nächte = 280 US-Dollar sitzengeblieben sind. Wir bitten Sie deshalb, uns den Betrag von US-Dollar 280 per Verrechnungsscheck in Euro zu erstatten und an meine oben genannte Adresse in XXX zu schicken. Da wir uns vor Ort trotz dieser fehlenden "All inclusive"-Leistung im Hotel anderweitig behelfen konnten, sehen wir von einer Schadensersatzforderung wegen entgangener Urlaubsfreuden ab. Wir bitten um umgehende Antwort sowie eine zügige Abwicklung unseres Anliegens und verbleiben mit freundlichen Grüssen PS: Die beiden hatten sich übrigens wirklich eine Quittung von den örtlichen Prostituierten ausstellen lassen und diese mitgefaxt.




Kurtaxen

Ein Kunde fragt im Reisebüro: "Wieso musste ich vor Ort Kurtaxe zahlen, obwohl ich keine Taxe in Anspruch genommen habe?"




Shop

Mein Hunger stieg ins Unvorstellbare. Es war knapp vor fünf, als endlich ein erster Shop öffnete und es blieb der einzige bis zu meinem Abflug.




Duty-Free-Läden

Ich dachte, wenn ich gleich zu den Gates gehen würde, gäbe es dort sicher, neben all den Duty-Free-Läden, auch etwas zu essen. Schnell wurde ich aber eines Besseren belehrt.




Badewanne

Eine Urlauberin sendet eine Beschwerde mit Foto, in der sie in einer Badewanne sitzt, komplett bekleidet und schaut unglücklich in die Kamera. Sie fand die Badewanne im Hotelzimmer einfach viel zu klein.




Flug

Die Bestuhlung ist extrem eng, die Lehnen sind nicht verstellbar, die Stewards und Stewardessen sehen aus wie übermüdete stundentische Kräfte in Arbeitskitteln von Lidl. Und es werden Lose während des Fluges verkauft.




Neue Freundin

In ihrem Cluburlaub habe sich eine Frau in einen Animateur verliebt. Als sie im nächsten Jahr wieder in dasselbe Hotel reiste, hatte ihr Angebeteter eine neue Freundin. Die Schlussfolgerung: Sie hat verlangt, dass der Animateur entlassen wird.




Abflugszeit Änderung

Nun buchte ich einen Flug für meinen Vater, von Berlin nach München und mit menschenwürdigen Abflugszeiten. Heute kam die Info, dass die Flugzeit aus operativen Gründen auf 06:50 Uhr vorverlegt wurde, einfach so. Keine Chance, den Flug kostenlos umzubuchen.




Schuhplattler

In einem Beschwerdefall gerieten Schuhplattler ins Visier von Hotelgästen. Für ihre Prellungen an den Oberschenkeln haben die Urlauber Entschädigung verlangt. Die blauen Flecke an den Oberschenkeln hatten sie sich bei dem Versuch zugezogen beim Schuhplattlern mitzumachen.




Feinkörniger Sand

Ein Mallorca-Urlauber beschwerte sich, der Sand sei so feinkörnig gewesen, dass er in alle Kleidungsstücke rieselte. Sogar in der Badehose hätten sich die Körnchen eingenistet. Für das erlittene Leid möge der Reiseveranstalter doch einen Wochenendtrip in die Berge springen lassen, dort sei er vor Flugsand geschützt.




Eis

Durch Zonen meterdicken Packeises sollte es im Polarmeer gehen, auf der Schiffsreise gab es allerdings nur an der Bordbar Eis. Für diesen Mangel gab es Geld zurück: Trotz der Klausel Änderungen des Reiseverlaufs auf Grund extremer Witterungs- und Wetterverhältnisse wurde der Reiseveranstalter zur Kasse gebeten.




Handtücher

Ein älteres Pärchen stöhnte über eine recht deutsche Problematik in einem Mittelklassehotel: Die Handtücher sahen alle gleich aus, sodass man gar nicht mehr wusste, welche Liegen am Pool man vor dem Sonnenaufgang reserviert hatte. Die ärgerlichen und langanhaltenden Auseinandersetzungen mit den anderen Reisenden hätten ihre Erholung empfindlich gestört.




Ramadan

Eine Pauschalreise in den Oman während des muslimischen Fastenmonats Ramadan wurde einem Reisenden zum Verhängnis: er musste nämlich als Nicht-Muslim mitfasten. Diesen Restriktionen müssen sich Touristen nicht unterwerfen, befand das Gericht. Und weil das Reisebüro darüber nicht aufgeklärt hatte, gab es zumindest zehn Prozent des Reisepreises zurück.




Urlaubskleidung

Weil sie extra Kindersandalen für eine Reise gekauft hatte, die nicht zustande kam, hatte eine Mutter gegen den Veranstalter geklagt und bekam Recht: 50 Prozent des Kaufpreises wurden ihr erstattet, da die Sandalen ja gebraucht weiterverkauft werden können. Kein Geld hingegen gab's für einen Erwachsenen-Neoprenanzug: der könne schliesslich auch im kommenden Jahr noch getragen werden.




Reiseführer

Ein Deutscher orientierte sich auf einer Rucksacktour im indischen Jodhpur an der Reiseführer-Bibel Lonely Planet, um die beste Übernachtungsmöglichkeit im Ort zu finden. Bei der Suche nach dem Gästehaus stellte er fest, dass sich insgesamt fünf Häuser nach der Nummer 1 benannt hatten – alles Trittbrettfahrer, denn eine positive Erwähnung im Lonely Planet ist in dieser Region wie eine Lizenz zum Gelddrucken.




Wurstplatte

Ein Ehepaar beschwerte sich über das Frühstücksbuffet in seinem Hotel auf Madeira: Auf die Wurstplatte sei erwiesenermassen keine frische Ware gelegt worden. "Meine Frau hat sich das Muster der fünften und neunten Scheibe gemerkt und festgestellt, dass die Scheiben am nächsten Tag immer noch da lagen", schrieb der Urlauber aufgebracht. In der Mitte der Wurstspirale seien die Wurstscheiben womöglich schon Wochen alt.




Verschiedene Stellen

Wer nach einem 15-stündigen Flug, der zudem noch 3 Stunden Verspätung hatte, den letzten Zug nach Hause verpasst hat und einen Koffer zurückerhält, der total zerfetzt und mit einer Pipi ähnlichen Flüssigkeit besudelt ist, wer erst mal an drei verschiedenen Stellen geschickt wird (schweres Gepäck hinter sich herziehend), wo doch niemand zuständig ist, der würde sich wenigstens über ein Lächeln freuen oder gerne ein kleines Wort des Bedauerns hören.




Taxi Tansania - Kenia

Ein Flug der Ethiopian Airlines nach Mombasa, mit Zwischenlandung in Addis Abeba in Äthiopien. In Arusha (Tansania) landet die Maschine noch ein zweites Mal zwischen. Weit und breit kein Meer zu sehen, trotzdem steigen zwei junge Reisende aus, gehen zum Gepäckband und warten auf ihre Koffer. Vergeblich. Ihre Maschine ist inzwischen schon wieder in Richtung Mombasa abgehoben, ohne sie. Kurzerhand nehmen die beiden für den Rest der Strecke ein Taxi von Tansania nach Kenia für 600 Euro und verlangen die Taxikosten zurück.




Schmutzige Fahne

Ein Pärchen hat sich nach einer Kreuzfahrt darüber beschwert, dass die Fahne auf dem Schiff schmutzig gewesen sei.




Waschmittelprobe

Ein Ehepaar wollte eine Waschmittelprobe haben, da es die Hotelbettwäsche nicht vertrug und "zu Hause extra von Ariel auf "Weisser Riese" umgestiegen war.




Unfreundlich Zimmer

Ein Gast beschwerte sich an der Rezeption im Hotel, dass sein Zimmer so unfreundlich sei. Der Rezeptionist konterte schlagfertig: "Soll Ihr Zimmer etwa grinsen?"




Bestecke

"Die Messer waren so scharf geschliffen und die Gabeln so spitz, dass wir uns mehrfach verletzt haben. Wir waren gezwungen, eigene Bestecke zu kaufen. Rechnung anbei."




Badezeug

"Wir hatten einen Ausflug in einen Wasserpark gebucht. Doch niemand hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass wir Badezeug und Handtücher hätten mitnehmen müssen."




Hotel Bewertung

Eine Bewertung eines Hotels: "Das Essen war sehr gut und abwechslungsreich. Nur die Gläser waren nicht richtig gespült. Es waren immer noch die Lippen vom Vorgänger dran."




Regen

Eine Kundin rief nachts um 3 Uhr aus Malaysia an: "Hier regnet es, machen Sie was!" Es hatte an zwei Tagen hintereinander geregnet - kurz und heftig, wie das in Asien zur Regenzeit üblich ist. Das Reisebüro haben die Kunden in ein anderes asiatisches Land umgebucht.




Pool springen

Ein Gast warf beim Darts-Wettbewerb im Hotel dreimal hintereinander eine Null. Die Animateurin sagte ihm aus Spass, er müsse jetzt zur Strafe in den Pool springen. Beim Reinspringen brach sich der Mann den grossen Zeh und forderte danach Regress wegen entgangener Urlaubsfreude.




Maus im Zimmer

Auf einer Rundreise in New York hatte ein Ehepaar eine Maus im Zimmer. Weder Hotelmanagement noch die Reiseleitung schafften Abhilfe, und die Maus frass die Schokolade der beiden. Das beraubte Paar verlangte ein Entschuldigungsschreiben vom Veranstalter und eine 300-Gramm-Tafel Milka-Nuss.




Warteliste

Ein Kunde wollte Schadenersatz, weil sich die Buchung aus der Warteliste nicht realisieren liess. "Können Sie sich vorstellen, was ich die 14 Tage mit meiner Frau aushalten musste? Ich möchte Ihrem Hause nicht feindlich gegenüberstehen und hätte gerne 20 Prozent vom geplanten Reisepreis", forderte er.




Flug Verspätung

Ein Kunde reklamierte eine fünfstündige Verspätung seines Fluges. Er gab an, dadurch habe sich sein Biorhythmus verschoben, was wiederum eine längere Krankschreibung ausgelöst habe. Wir sollten ihm daher umgehend eine Entschädigung in Höhe eines von ihm genannten Betrages auf sein Konto überweisen.




Das essen nicht mal Engländer

Kaum etwas bringt deutsche Urlauber so aus der Fassung wie schlechte Verpflegung. Eine Dame, die britischen Mitreisenden augenscheinlich keine Feinschmeckerqualitäten attestierte, beschwerte sich über schlechtes Essen mit den Worten: "Selbst die unsensiblen Engländer sind zum Essen woanders hingefahren."




Steifer Nacken

Nach einer Fahrt mit einem Tauchsafari-Boot beschwerte sich ein Kunde: "Aufgrund dessen, dass der Flatscreen in meiner Kabine nicht an der richtigen Stelle angebracht war und ich von meinem Bett aus den Kopf etwas neigen musste, hatte ich Probleme mit meinem Nacken und konnte insgesamt drei Tauchgänge nicht durchführen."




Bier Eichtest

In einem Hotelrestaurant bestellte ein Gast jeden Tag beim Abendessen drei Bier. Bedauerlicherweise lag die Menge des Bieres wohl immer einen Zentimeter unter dem Eichstrich. Nach der Reise wurden wir mit einem Erstattungsanspruch konfrontiert, für den der Gast die entgangene Biermenge haargenau am aktuellen Bierpreis ausgerechnet hatte.




Zu viele Spanier im Hotel

Vor der Buchung nicht sehr genau auf die Landkarte geschaut hat vermutlich ein Reisender mittleren Alters, der mit dem Urlaub eigentlich zufrieden war. Lediglich über "zu viele Spanier im Hotel" mokierte sich der Urlauber nach seiner Rückkehr. Der Schmunzelfaktor bei dieser Beschwerde: Das Hotel befand sich auf den zu Spanien gehörenden Kanarischen Inseln.




All-Inclusive

Ein Urlauber musste während seines Hotelaufenthaltes feststellen, dass neben der von ihm gebuchten Halbpension auch All-Inclusive angeboten wurde - dies allerdings lediglich für die englischen Hotelgäste. Der Gast empörte sich darüber und erwartet nun bei seinem nächsten Urlaub im selben Hotel, dass entweder niemand All-Inclusive haben darf oder er auch in den Genuss kommt.




Animateur erwischt

Eine Kundin verliebte sich in einem Urlaubshotel in einen der Animateure. Der Mann besuchte sie daraufhin zu Hause in Deutschland und lud sie auch wieder in das Hotel ein. Dort einige Wochen später angekommen, sah sie ihren Liebhaber mit einem anderen weiblichen Gast. Die erboste Frau verlangte die Entlassung des Animateurs und die Erstattung der Kosten für ihren zweiten Aufenthalt vor Ort.




All-inclusive auch im Flugzeug

Eine Minderung des Reisepreises verlangte ein Pärchen aus Süddeutschland, welches zum ersten Mal Urlaub in der Dominikanischen Republik gebucht hatte. Der Grund: Eine empfindlich gestörte Urlaubserholung durch Ärger im Flugzeug. Dort sollte das Paar für bestellte Cocktails zahlen, "und dass, obwohl wir einen All-inclusive-Urlaub gebucht haben, wo das ja wohl im Preis inbegriffen sein müsste."




Händler

Ein Deutscher wollte während seiner Pauschalreise auf Bali einen Vulkan erklimmen. Eine gute Gelegenheit, seine Waren anzubieten, fand ein heimischer Händler. Nur leider nahm ihm der Urlauber nichts ab, doch der Händler liess nicht locker: Er drängte und bedrängte, bis der Urlauber stürzte - und seinen Reiseveranstalter verklagte. Dieser hätte dafür sorgen müssen, dass er beim Aufstieg nicht belästigt wird.




Dachpool

In Hongkong im Dachpool eines Hotels, zeigten sich auf dem Mosaik-Boden merkwürdige Umrisse. Das Wasser wurde dunkler, der Whirlpool auf dem Dach sah nach einem Schlammloch aus, und ein Springbrunnen spuckte dunkelbraunes Wasser. Unsere Haut fing an zu jucken. Später wurde uns an der Rezeption erklärt, dass eine Bombe in der Leitung explodiert sei. Die Reiseleitung wiederum sagte uns, die Abwasserleitung sei geplatzt.




Erst denken, dann klicken

Ein Mann aus Bayern hatte bei einer Online-Buchung aus Versehen das falsche Reiseziel angeklickt, buchte für sich und seine Familie Flüge nach San José in Costa Rica, obwohl der Urlaub ins kalifornische San Jose (USA) gehen sollte. Der Irrtum flog erst am Flughafen Stuttgart beim Check-in auf, der Kauf neuer Tickets ins richtige San Jose kostete mehr als 9000 Euro. Vor Gericht wollte der Familienvater von dem Reisebüro die Mehrkosten für die Umbuchungen erstreiten - und scheiterte.




Unmögliches Benehmen

Ein deutscher Pauschalreisender wollte eine ruhige Zeit in der Türkei verbringen. Womit er nicht rechnete: Im Hotel waren noch andere Gäste, und die waren alles andere als leise und noch dazu viele: 80 Prozent der Hotelzimmer hatten zum Entsetzen des deutschen Urlaubers Russen gebucht. Ständig sei er dem rüpelhaften, unmöglichen Benehmen vieler russischer Gäste ausgesetzt gewesen, klagte der enttäuschte Urlauber - allerdings nicht nur bei den Bekannten daheim, sondern auch vor dem Gericht. Der Deutsche wollte einen Teil des Reisepreises zurück.




Reinigungsgegenstand

Ein Kunde beschwerte sich nach seinem Urlaub über sein Hotelzimmer: "Im Sanitärbereich stand während des gesamten Zeitraums keine Toilettenbürste zur Verfügung. Die defekte Bürste wurde von mir am ersten Tag bemängelt und vor die Tür gestellt. Täglich nach der Zimmerreinigung befand sich diese dann wieder in meinem Bad. Dieser Reinigungsgegenstand war aber nicht nutzbar, da der Stiel sehr kurz abgebrochen war. Ich möchte an dieser Stelle nur hilfsweise darauf verweisen, dass ich den Aufenthalt als Erholungsurlaub gebucht hatte und nicht als Erlebnisurlaub."




Tanga statt Schlüpfer

Landet das Urlaubsgepäck erstmals auf dem falschen Flughafen, ist Ärger sicher! Doch zur Not können Reisende sich am Urlaubsort meist mit den nötigsten Utensilien eindecken. Das volle Mitgefühl des Servicemitarbeiters hatte aber die nicht ganz schlanke Mittsechzigerin, deren Kleidung samt Unterwäsche erst fünf Tage nach ihr das Hotel erreichte. "Ich wollte mir ja Unterwäsche kaufen, aber im Umkreis von zehn Kilometern um unser Hotel gab es nur Tangas und keine gescheite Unterwäsche. Ich habe vier Tage jeden Abend meinen Slip mit Reisewaschmittel ausgewaschen, um ihn am nächsten Tag wieder anziehen zu können."




Grossvater verloren

Verzweifelt rief eine Familie aus den USA in Ihrem Reisebüro an: "Opa ist weg!" Ihr Grossvater war ihnen in Disneyland in Florida abhanden gekommen. Das Reisebüro solle den Kunden bei den Behördenformalitäten helfen. Erst zwei Tage später tauchte der alte Herr wieder auf. Er hatte sich einfach in den Tisch einer amerikanischen Familie gesetzt, die in dem Hotelbereich des Parks wohnte, und die hatte ihn für die zwei Nächte aufgenommen. Der Opa hatte wohl keine Lust mehr auf seine Sippe gehabt. denn verwirrt war er nicht. Aber auch seine Angehörigen hatten sich mit der Suche einen ganzen Tag Zeit gelassen - sie waren wohl genauso erleichtert, mal alleine unterwegs sein zu können.




Kreuzfahrten Beitänzer

Eine schon betagte Kundin bucht regelmässig Kreuzfahrten im Reisebüro, und immer, ohne dass sie es extra erwähnen musste, mit einem sogenannten Beitänzer, einem von der Reederei engagierten Herrn, der die weiblichen Gäste zum Tanz auffordert und unterhält. Meine Kollegin wusste das bei einer Buchung nicht, mit der Folge, dass die Dame jeden Tag vom Schiff Faxe schickte und irgendeine Leistung monierte: Es sei die schlechteste Kreuzfahrt, die sie je gemacht hätte. Das Reisebüro war sehr überrascht, denn das Fünf-Sterne-Schiff hatte sie schon häufiger ohne Reklamation gebucht. Als das Reisebüro bemerkte, dass der Beitänzer fehlte, war die Ursache der vielen Reklamationen klar. Schliesslich wurde einer der Herren von der Reederei aus organisiert. Ab diesem Zeitpunkt war alles in bester Ordnung, und es gab keinerlei Beschwerden der Kundin mehr.




FKK-Anhänger

Die Stammkunden, beide leidenschaftliche FKK-Anhänger, waren über viele Jahre in die gleiche Hotelanlage gefahren. Beim letzten Urlaub kamen sie allerdings erst sehr spät an, das Abendessen hatte schon begonnen. Die beiden wollten sich noch kurz auf dem Zimmer frisch machen und dann rasch in den Speisesaal. "Meine Frau und ich betreten also als Letzte das Restaurant, alle Augen sind auf uns gerichtet – und alle sind angezogen!". Der Reisebüro-Mitarbeiter brauchte einen Moment, um zu realisieren, dass die Stammkunden sich komplett entkleidet hatten, um zum Essen zu gehen. So war das in der Voll-FKK-Anlage die Jahre zuvor auch üblich gewesen. Doch nach einer Renovierung hatte die Hotelleitung die Regeln geändert, Bekleidung war nun während der Mahlzeiten erwünscht. Den Hinweis in der Infomappe hatten diese Kunden nicht gelesen, da sie ja schnell zum Essen wollten.




Hotel gibt zurück

Den vielleicht abenteuerlichsten Versuch, noch ein bisschen Geld vom Luxus-Urlaub zurück zu bekommen. Und die grossartige Antwort eines Hoteliers, der die dreiste Beschwerde über sein Hotel nicht so einfach auf sich sitzen lässt.

Alles beginnt am späten Abend des 8. Juni mit einem Feuerwerk auf der griechischen Insel Rhodos. Einer von vielen deutschen Urlaubern sitzt mit seiner Freundin und seinem 20 Monate alten Sohn im Hotelzimmer einer 5-Sterne-Anlage in Plimmiri. Es knallt, es rummst, der Himmel leuchtet in den schönsten Farben. Das alles ist so schrecklich, dass Urlauber Franz sich entschliesst, auf einer grossen Hotelbewertungsplattform und bei Facebook einen Wut-Brief zu veröffentlichen, der sich gewaschen hat. Tja, wer soll schon damit rechnen, dass es in einem Hotel mit dem Namen Magic Life auch mal etwas lauter zugehen kann? Noch dazu in der Hauptsaison. Absolut mies auch, dass in einer 5-Sterne-Anlage regelmässig Rasen und Hecken gepflegt werden und dass dabei auch mal Lärm entsteht. Und völlig verrückt, dass ein Service-Mitarbeiter nach einem Anruf an der Rezeption tatsächlich vor der Zimmertür steht, um die gewünschten Einzeldecken zu liefern. Ach ja, und die Türen quietschen auch so furchtbar, dass jedes Mal der liebe Sohnemann aufwacht. All das bemängelt Hotelgast Franz schon zu Beginn seiner Bewertung, beschreibt die Nächte als den blanken Horror.

Schon die erste Antwort des Hotelbetreibers lässt erahnen, dass sich hier ein unfassbar lustiger Schlagabtausch entwickelt. "Hallo Franz Josef", schreibt das Hotel, "auch wir bedauern Ihren Aufenthalt in unserem Clubresort. Entweder haben Sie bewusst ein Clubhotel gewählt mit der Absicht möglichst viel Geld zurück zu fordern, oder Sie wurden von Ihrem Reisebüro gänzlich falsch beraten."

Hier was der wütende Urlauber schreibt und wie das Hotel antwortet:
Kunde: "Es ist sehr traurig, was man für so viel Geld in einem bekannten 4-Sterne-Hotel der TUI-Kette geboten bekommt." Hotel: "Gerne nehmen wir hier hier Ihre Anregungen entgegen, was denn alles fehlt und wünschenswert wäre" Kunde: "zudem erwarten wir uns in einem Club dieser Art mindestens ein Echtholzkinderbett für unseren Sohn und nicht so ein billiges Kunststoffbett wie wir es hatten." Hotel: "Gerne hätten wir auch schon im Vorfeld von Ihrer Erwartung, in so einem Club mindestens ein Echtholzbett für Ihren Sohn zu bekommen, gewusst." Die vorhandene Einzeldecke fürs Doppelbett möchte er gegen zwei einzelne Decken getauscht haben. Ihm wird sogar geholfen. Aber offenbar in der falschen Sprache. "Ich konnte mit der Frau nicht sprechen, da sie weder Deutsch noch Englisch konnte." Hotel: "Dass Sie sich nit mit Ihr unterhalten konnten, weil Sie kein Griechisch sprechen, tut uns leid." "Wenn die anderen Personen aus dem Pool kommen, dann entstehen draussen auch noch Pfützen. Eine Frechheit, dass nicht jeder Spritzer umgehend entfernt wird." "Die Getränke an der Beach-Bar waren ungeniessbar, da diese sehr nach Salzwasser geschmeckt haben." Hotel: "Seien Sie versichert, nie und zu keiner Zeit wurde und wird Salzwasser für unsere Getränke verwendet." Es gibt eine Sache, bei der sich Franz und das Hotel einig sind, keiner von beiden möchte den anderen jemals wiedersehen. Ganz so furchtbar war der Griechenland-Urlaub und die Drinks anscheinend doch nicht, wenn man den wunderbaren Instagram-Posts von Franz glauben darf mit #Cheers #drink #pool #relax




Reisescherze.com - Humor, Scherze und Witze rund ums Reisen















































Booking.com


e-domizil Ferienhäuser und Wohnungnen weltweit


DB Bahn Fahrten suchen

   Nach oben

            Polen  Urlaubsbeschwerden der Polen


Oben ohne

"Merkwürdigerweise ist die Quote der Oben-Ohne-Frauen hier besonders hoch, ob junge Mädels von 16 Jahren oder alte Frauen von 80 Jahren, ca. 25 Prozent der Mädels/Frauen sind hier oben ohne. Da der Strand voll ist, hat man immer acht bis zehn im Blickfeld, wenn also jemand damit ein Problem hat, dann sollte man hier nicht hin. Ich habe damit kein Problem, aber es gab viele, die das nicht in Ordnung fanden. Meistens Frauen, weil der Freund oder Mann andere Frauen halbnackt gesehen hat. Viele Frauen haben damit ein Problem und als Mann kann man da auch nicht weggucken."




Störfaktor Mitreisende

Deutsche und englische Urlauber im Hotel empfanden viele Polen gar als Bedrohung.




Landsleute

Andere Polen dagegen sahen sich dadurch belästigt, dass sie das Hotel mit weiteren Polen teilen mussten.




Schnee im Winter

Eine ältere Dame aus einem Vorort Warschaus war im Winterurlaub genervt. Wovon? Na vom Schnee natürlich!




Immer diese Einheimischen

Einige polnische Urlauber beschwerten sich, weil durch die vielen Araber in Ägypten ihre Urlaubsfreuden getrübt wurden.




Die Klima-Experten

Es gibt tatsächlich Urlauber, die im Juli oder August nach Ägypten fahren - und sich hinterher über die Hitze beschweren.




Landsleute

Einige Gäste aus Polen sahen sich um ihre Urlaubsfreude gebracht, weil in ihrem Hotel keine Landsleute untergebracht waren.




Gejammer

Gäste, deren Hotel in Ägypten in der Nähe einer Moschee lag, beklagten sich danach über das laute Jammern mehrmals täglich.




Bitte kehren

Auch nach optionalen Ausflügen in die Wüste Ägyptens gab es etwas zu meckern: Es sei dort zu staubig, und es läge so viel Sand herum.




Im Slip ans Büffet

Besonders dreist war ein Ehepaar, das nach dem Türkei-Urlaub Schadensersatz verlangte, weil man nicht nur mit einem Slip bekleidet ins Hotel-Restaurant durfte.




Petrus ist schuld

Schlechtes Wetter im Urlaub ist sicher ärgerlich. Aber wegen zu viel Sonne oder Regen gegen den Reiseveranstalter zu klagen, ist doch ein ziemlich plumper Versuch.




Flugzeug gesucht

Manche Urlauber beschweren sich über alles - sogar darüber, dass das Flugzeug nicht an der gewohnten Stelle gelandet ist. Ja, ja, der Mensch ist ein Gewohnheitstier.




Der Ordnungsfreak

Es gab sogar einen Urlauber, der sich darüber beschwerte, dass die Tomaten beim Frühstück schief geschnitten waren. Ja, diese Schlamperei kann einem den ganzen Urlaub verderben...




Faulheit inklusive

Reklamiert wurde auch, dass man im All-Inclusive-Hotel zu den Mahlzeiten ins Gemeinschaftsrestaurant musste - unter dem Begriff hatte man sich vorgestellt, dass das Essen auch auf dem Zimmer serviert wird.




Luftiger Beweis

Ein Arzt aus Krakau forderte Schadensersatz vom Reiseveranstalter, weil die Luft in seinem Hotelzimmer schimmelverseucht gewesen sei. Sein Beweis: Ein Glas, in dem er angeblich diese Luft eingefangen hatte...




Seltsame Beweismittel

Viele Urlauber klagen in arabischen Ländern nach dem Verzehr von Lebensmitteln über Magenbeschwerden, Erbrechen und Fieber. So weit, so normal. Aber dass sie nach ihrer Rückkehr zur Dokumentation Fotos von Toilettengängen beim Reiseveranstalter einreichen, ist doch etwas zu viel des... Schlechten.




Reisescherze.com - Humor, Scherze und Witze rund ums Reisen




















   Nach oben

            Polen  Gerichts Urteile

Skurrile Urlaubsbeschwerden vor Gericht.


Liegestuhl

Urlauber haben keinen Rechtsanspruch auf einen Liegestuhl am Hotelpool. Der Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet, für jeden Urlauber einen Liegestuhl und einen Sonnenschirm zur Verfügung zu stellen. (LG Kleve, Aktenzeichen 6 S 31/96)




Benehmen

Im Hotelrestaurant eines Ein-Sterne-Hotels muss man allerhand hinnehmen: Andere Urlauber in Badekleidung, rülpsende Tischnachbarn und Mitreisende, die unangenehm riechen, all das sind keine Reisemängel. (AG Hamburg, Aktenzeichen 9 C 23343/94)




Schlechtes Wetter

Wenn es an Ihrem Urlaubsort kalt ist und regnet, ist das kein Reisemangel. Dies musste ein Urlauber erfahren, dem es am Roten Meer zu kühl war. Die Richter urteilten, für schlechtes Wetter gäbe es keinen Ersatz. (AG Stuttgart-Bad Cannstadt, Aktenzeichen 10 C 801/96)




Essensreste

Pauschalurlauber auf Lanzarote beschwerten sich darüber, daß zum Abendessen Reste des Mittagsbüffets aufgetischt wurden. Die Klage wurde abgewiesen. Essensreste, die noch nicht auf Tellern gelegen haben, dürfen noch mal angeboten werden. (AG Duisburg, Aktenzeichen: 49 C 1338/05)




Stehpinkeln

Ein Mann forderte 332,34 Euro von seinem Reiseveranstalter, weil die Klobrille immer wieder herunterfiel. Er war gezwungen, im Sitzen zu urinieren, was nach eigenen Angaben seine Urlaubsfreuden beeinträchtigt habe. Das Gericht wies die Klage ab. (AG Hannover, Aktenzeichen 509 C 1603/98)




Gebetsrufe

Die täglichen Muezzin-Gebetsrufe vom benachbarten Minarett wollte einer Türkei-Touristin nicht gefallen. Sie klagte wegen des angeblichen Reisemangels. Das Amtsgericht Düsseldorf befand die Gebetsrufe allerdings als hinzunehmende, ortübliche Geräusche und lehnte einen Minderungsanspruch ab. (AZ 48 C 5461/08)




Schnarchen im Flugzeug

In einem Fall vor dem Amtsgericht Frankfurt ging es um einen schnarchenden Sitznachbarn auf einem Langstreckenflug nach Südafrika. Der genervte Fluggast erhielt kein Schmerzensgeld. Denn: Lärmende Fluggäste seien nur eine Unannehmlichkeit und kein Reisemangel, so das Gericht. (AG Frankfurt, Az.: 31 C 842/01-83)




Sandflöhe

Mehr als 400 Flohbisse am Körper zählte ein Urlaubspaar nach dem ersten Strandtag in der Domenikanischeb Republik. Eine Klage gegen den Reiseveranstalter blieb allerdings erfolglos. Beim Auftreten von Sandflöhen handle es sich, so die Richter am Amtsgericht Köln, um nicht zu verhinderde Naturerscheinungen. (AZ 134 C 419/07)




Plumpsklo

Ist in einem Katalog ein Ferienhaus in freier Natur (in Schweden) eine Toilette angegeben, kann der Urlauber nicht mit einer Wasserspülung rechnen, sonst wäre der Begriff WC verwendet worden. Das gilt auch, wenn das Ferienhaus sonst mit einer Wasch- und Geschirrspülmaschine und Dusche ausgestattet ist. (LG Hamburg, Az.: 313 S 78/02)




Pöbelnde Hotelgäste

Ein Urlauber fühlte sich bei seinem All-Inklusive-Urlaub durch betrunkene und pöbelnde Hotelgäste gestört. Die Klage wurde jedoch abgewiesen: Es liege auf der Hand, dass bei All-Inklusive-Reisen der Alkoholkonsum der Gäste wesentlich höher liegt als bei Reisen, bei denen der Reisegast jedes alkoholische Getränk zu zahlen hat. (LG Kleve, Aktenzeichen 6 S 369/00)




Himmelbett

Aus allen Wolken fiel ein Urlaubspaar, als es in Venedig das Hotelzimmer der Kategorie Grand Deluxe betrat. Statt des im Reisekatalog abgebildete Himmelbetts mit Vorhängen, stand dort ein ganz unromantische Doppelbett. Da das Zimmer auch sonst nicht den Katalogbildern entsprach, erstritten sich die Urlauber eine Rückerstattung des Reisepreises von 15 Prozent. (AZ 414 C 3852/08)




Gierige Angestellte

Zwei Touristen hatten einen Kuba-Urlaib All-Inklusive gebucht. Doch nur mit regelmässigen Trinkgeldzahlungen gab es Getränke, ansonsten waren lange Wartezeiten die Regel. Das Amtsgericht Köln sprach den beiden Urlauber eine Minderung des Reisepreises zu. Es könne nicht angehen, dass Personal für bereits bezahlte Leistungen Trinkgeld fordern. (AG Köln, Aktenzeichen 122 C 171/00)




Sex

Ein Urlauber wollte eine Reisepreisminderung, da er mit seiner Partnerin in einem Hotelzimmer mit zwei Einzelbetten untergebracht wurde. Er argumentierte, das fehlende Doppelbett habe den Sex erheblich eingeschränkt. Das Gericht lehnte einen Reisemangel jedoch ab und meinte, man hätte die Metallrahmen der Betten auch mit einem Gürtel verbinden können. (AG Mönchengladbach, Aktenzeichen 5a C 106/91)




Grüne Haare

Die Haare einer jungen Frau verfärbten sich durch einen zu stark gechlorten Hotelpool grün. Das Gericht erkannte auf einen Reisemangel und sprach ihr eine Minderung von 10 Prozent des Reisepreises zu. Das Gericht entschied jedoch auf ein Mitverschulden der Frau, da sie keine Badekappe trug. Eine Schmerzensgeldforderung lehnte das Gericht ab, zumal junge Frauen oft ihr Haar in allen schillernden Farben färben lassen. (AG Bad Homburg, Aktenzeichen 2 C 109/97-10)




Urlaub im Altersheim

Ein junges Urlaubspaar traf in einem spanischen Hotel auf 20 überwiegend pflegebedürftige Senioren und ihre Pfleger. Das Paar fühlte sich gestört und klagte, weil jeden Morgen Blutdruck gemessen und Stützstrümpfe angelegt wurden. Ohne Erfolg: Es bleibt dem Reiseveranstalter überlassen, Junge und Alte, Gesunde und Kranke sowie Reisende verschiedener Religionen und Nationalitäten aufzunehmen. Jede andere Vorgehensweise ist diskriminierend. (AG Bad Homburg, Aktenzeichen 2 C 4362/99 24)




Rauchen auf Bordtoilette

Für einen britischen Passagier begann die Reise mit Drinks an der Flughafenbar und endete im Gefängnis. Er hatte während des Fluges auf der Flugzeugtoilette geraucht, die noch brennende Zigarette in den Mülleimer geworfen und damit einen Brand ausgelöst. Weil die Crew diesen zunächst nicht löschen konnte, setzte der Pilot zur Notlandung an . An Bord waren rund 200 Menschen. Ein Passagier, der Feuerwehrmann ist, konnte das Feuer schliesslich löschen. Der britische Passagier muss neuneinhalb Jahre ins Gefängnis.




Abholung

Steht die Zeit für einen Rückflug nach einem Pauschalurlaub in der Buchungsbestätigung und ändert sie sich nicht mehr (hier: 05.01. um 02:15 Uhr), so ist es nicht missverständlich, wenn in der Reisemappe im Hotel als Abholzeit 22:30 Uhr vermerkt ist und ein Aushang darauf hinweist, dass Abholzeit Donnerstag auf Freitag sein wird. Verpasst eine Familie den Rückflug, weil sie glaubte, am 05.01. um 22:30 Uhr eingesammelt zu werden, steht ihr Schadenersatz nicht zu. Das Amtsgericht München machte deutlich: Abholung ist immer vor dem Abflug. (AZ: 123 C 9082/18)




Affen

Wer als Urlauber in Kenia mit einer Banane in der Hand umherläuft, darf sich nicht darüber wundern, wenn ihn ein Affe beisst. Ein Kölner hatte im Urlaub die Banane vom Frühstücksbuffet mitgenommen. Ein Affe schnappte sich die Banane und biss den Mann in den Finger. Die Wunde entzündete sich und der Kölner musste vom Arzt behandelt werden. Der Mann verklagte den Reiseveranstalter, der nach seiner Sicht vor der Gefahr durch Affen hätte warnen müssen. Das Amtsgericht Köln wies die Klage ab, ein Urlauber müsse in Afrika mit Affen rechnen. (Az. 138 C 379/10)




Bombenurlaub

Ein Mann machte aus Vorfreude auf seine Ferien am Check-In-Schalter die saloppe Bemerkung, er hoffe auf einen bombigen Urlaub. Er wurde von der Fluggesellschaft vom Flug ausgeschlossen. Zu Unrecht. Das Amtsgericht Düsseldorf sprach ihm eine Entschädigung in Höhe von 1.400 Euro zu, nachdem er die Bemerkung auf die Frage des Bodenpersonals nach seinem Reisezweck getätigt hatte. Der Mann hatte vergeblich beteuert, bombig im Sinne von toll gemeint zu haben. Der Flug nach Florida war für ihn gestrichen. Wenigstens gab es Schadenersatz. (AZ: 42 C 310/18)




Nackte

Ein Ehepaar hatte eine Reise nach Kuba gebucht. Weil auf der Hotelanlage etliche Gäste regelmässig nackt zu sehen waren und sich das Paar belästigt fühlte, reiste es ab. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt forderten die beiden einen Teil des Reisepreises zurück. Zu Recht, wie die Richter bestätigten. In einer Hotelanlage könnten sich Urlauber dem Anblick nackter Mitmenschen kaum entziehen. Die Grenze zur blossen Unannehmlichkeit sei daher überschritten. Das Ehepaar bekam eine Reisepreisminderung von 20 Prozent zugesprochen. (OLG Frankfurt, AZ.: 16 U 143/02)




Ratte im Hotelzimmer

Die Kläger hatten während eines Mallorca-Urlaubs tierischen Besuch. Die Balkontür stand zum Lüften auf, eine Ratte lief durch die Tür ins Zimmer. Die Familie wollte den Reisepreis um 50 Prozent mindern und verklagte den Reiseveranstalter. Das Gericht wies die Klage ab. Hotels müssten zwar dafür sorgen, dass grundsätzlich kein Ungeziefer in den Zimmern lebe. Aber: In südlichen Urlaubsländern, vor allem mit Massentourismus, seien Ratten keine unübliche Erscheinung. Mit ihnen müsse daher gerechnet werden, auch wenn das Hotel auf Sauberkeit und Hygiene achte. (AG Köln, Az.: 142 C 78/15)




Defekter Hotelpool

Der defekte Hotelpool in der Türkei lief über, das Wasser verteilte sich grossflächig im Schwimmbad und machte den Boden zur Rutschbahn. Etwa drei Meter vom Pool entfernt stürzte die deutsche Urlauberin und brach sich das Bein. Trotzdem bekommt sie kein Geld vom Reiseveranstalter zurück. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Klage ab, da auch schmerzhafte Ausrutscher am Pool zum privaten Unfall- und Verletzungsrisiko des Reisenden gehörten. Dass der Boden glatt war, sei für jeden ersichtlich gewesen, so dass weder Hotel noch Veranstalter darauf mit Schildern hätten hinweisen müssen.




Verstanden

Eine undeutliche Aussprache im Reisebüro kann teuer enden, das musste eine sächsisch sprechende Kundin feststellen. Sie wollte nach Porto fliegen, artikulierte aber den gewünschten Zielort dialektbedingt nicht klar. Die Mitarbeiterin des Reisebüros buchte einen Flug nach Bordeaux. Die Sächsin weigerte sich, die 294 Euro für den Flug nach Frankreich zu zahlen. Das Reisebüro forderte vor dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt den Reisepreis ein. Der Richter gab dem Büro recht: Ein Kunde sei dafür verantwortlich, dass er im Reisebüro richtig verstanden werde. (AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Az.:12 C 3263/11)




Stinkender Koffer

Ein Passagier war von Lamezia Terme über Rom nach Frankfurt geflogen. Er kam gut an, sein Koffer leider nicht. Dieser blieb in Rom, wo er zum Fundbüro des Airports gebracht wurde. Im Koffer befanden sich neben Bekleidung und anderen Dingen auch vier Flaschen Wein, ein Beutel Oliven und mehrere Salamis. Die Weinflaschen waren allerdings zerbrochen und die Oliven zerdrückt. Da der Koffer Flüssigkeit verlor und übel roch, wurde er vernichtet. Der Besitzer war empört und forderte Schadenersatz, ohne Erfolg. Die Airline muss den Schaden nicht ersetzen, entschied das Landgericht Frankfurt. (LG Frankfurt, AZ.30 C 1914/12)




Anschnallpflicht

Ein Pilot darf Passagiere, die sich nicht anschnallen wollen, aus dem Flugzeug werfen. Eine Gruppe von 146 Personen weigerte sich, sich während des Starts hinzusetzen und anzuschnallen. Der Captain brach den Start deshalb ab und schmiss die Gruppe raus. Die Gruppe wollte Schadensersatz, weil sie Ersatztickets kaufen musste. Das Gericht sagte: Gibt es nicht. Die Passagiere hätten durch ihr Verhalten eine vertragsgerechte Beförderung verhindert. Es gelte beim Start und bei der Landung eine Anschnallpflicht. Der Pilot sei für die sichere Beförderung verantwortlich und habe luftpolizeiliche Hoheitsgewalt. (OLG Frankfurt, Az.: 13 U 231/09)




Abflugszeit

Eine Flugreise von Barcelona nach München endete für einen Mann mit einer mehr als dreistündigen Verspätung, weil ein Gewitter über München eine frühere Ankunft unmöglich gemacht hatte. Es stellte sich aber heraus, dass die Maschine bereits in Barcelona verspätet abgehoben ist und nur deswegen in die Unwetterfront über Deutschlands Süden geriet. Folge: Die Fluggesellschaft kann nicht von einem aussergewöhnlichen Umstand sprechen und muss die Entschädigungszahlung nach der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung durchsetzen. (Hier ging es um 250 € für die Flugstrecke von weniger als 1.500 km.) (LG Landshut, 14 S 2813/18)




Senioren

Ein 22-Jähriger fühlte sich in der Gegenwart zahlreicher Senioren im Frühstücksraum eines Hotels nicht wohl. Die älteren und pflegebedürftigen Personen wurden von Pflegern in weissen Kitteln betreut und spazieren geführt. So stellte sich der Urlauber seine Reise nicht vor und ging deshalb vors Gericht. Zwar sei eine derartige Versorgung älterer Menschen in einem Hotel nicht üblich, wie das Amtsgericht Bad Homburg zu dem Fall meinte, doch daraus ergebe sich kein Reisemangel, der zu einer Minderung des Preises führen würde. Die Isolation von Senioren sei diskriminierend und könne von Reiseveranstaltern nicht verlangt werden. (Az. 2 C 4362/99 (24))




Seniorenschiff

Zwei Abiturientinnen wollten ihre bestandene Prüfung mit Gleichaltrigen während einer Kreuzfahrt auf einem Piratenschiff in Dalmatien feiern. Die Schiffsreise wurde von Young & Sports angeboten, einem Veranstalter, der Reisen für Jugendliche bis 25 Jahre ausrichtet. Weil der geplante Zweimaster aber überbucht war, wurden die Abiturientinnen auf einem anderem Schiff untergebracht und trauten ihren Augen nicht: Auf dem Ersatzdampfer befanden sich ausschliesslich Reisende ab Alter 75, die einen Senioren-Trip unternahmen. 80 Prozent des Reisepreises (von hier 1100 Euro) wurde ihnen als Schadenersatz zugesprochen. (LG Frankfurt/Main, Az.: 2/24 S 15/04)




Sauberkeit

Ein misstrauischer Hotelgast kontrollierte sein Zimmer auf mangelnde Sauberkeit und sah sich bestätigt. Unter der Matratze hatten sich Staub und Flusen angesammelt. Für den Mann war dies Grund genug, nach dem Urlaub vor Gericht zu ziehen und vom Veranstalter Geld zurück zu verlangen. Schliesslich sei auch seine Bettwäsche neun Tage lang nicht gewechselt worden. Doch weder das vorgelegte Beweisfoto noch das Schlafen in selbst benutzten Laken, konnte das Amtsgericht Baden-Baden überzeugen. Beides stelle keinen erheblichen Mangel im Rechtssinn dar, urteilte das Gericht. Ansprüche an den Veranstalter liessen sich daraus nicht ableiten. (Az.: 16 C 42/11)




Frostige Kreuzfahrt

Für ein deutsches Ehepaar wurde eine 33-tägige Schiffspassage von Vancouver nach Auckland zur Zitterpartie. Schuld war das Klima in der Veranda-Suite: Die Temperatur sei nie über 20 Grad Celsius gestiegen und die Klimaanlage liesse sich nicht regulieren. Zudem sei ständig kühle Luft in die Kabine geweht und sie hätten ständig gefroren, so die beiden Urlauber. Nach der Rückkehr verlangte das Paar eine Minderung des Reisepreises und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden. Das Oberlandesgericht Koblenz sprach den enttäuschten Urlaubern eine Rückzahlung von 1500 Euro zu, jedoch keinen Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden. (OLG Koblenz, AZ.: 5 U 1501/11)




Falsches San José

Ein Urlauber wollte über die Internet-Plattform eines Flug-Anbieters vier Flüge für sich und seine Familie nach San José im US-Bundesstaat Kalifornien buchen. Doch San José ist nicht San José. Er bestellte versehentlich Tickets nach San José, der Hauptstadt Costa Ricas. Erst beim Einchecken in Stuttgart bemerkte die Familie ihren Irrtum, der Kauf neuer Tickets kam sie teuer zu stehen. Den Aufpreis für das Umbuchen wollte der Familienvater von dem Internet-Flug-Anbieter zurückhaben. Wer über das Internet bucht, so die Richter, nutzt Vorteile, lässt sich dabei aber auch auf bestimmte Risiken ein. Dazu gehöre, dass sich ein Kunde versehentlich mal verklicken könne. (LG München I, Az.: 34 O 1300/08)




Sauna

Ein Pauschalreisender wurde in der Türkei in der Hotelsauna tätlich angegriffen. Er zog den Unmut zweier Türken auf sich, nur weil er die Sauna nackt betreten hatte. Sie beförderten ihn per Nackenschlägen und Fusstritten in die Rippen aus dem Schwitzkasten, schliesslich gehöre es zu den landestypischen Gebräuchen und Sitten, nicht völlig entblösst eine Sauna zu betreten, machten sie ihm unmissverständlich deutlich. Der Gepeinigte verlangte für den Übergriff Schadenersatz in Höhe von 500 Euro vom Reiseveranstalter. Schliesslich habe er ihn nicht über die Sauna-Landessitte informiert. Ohne Erfolg. Einen Angriff Dritter habe der Reiseveranstalter nicht zu verantworten. (AG Neuwied, Az.: 4 C 2152/03)




Wachhund

Während seiner Türkeireise nahm ein 72-Jähriger an einem Ausflug zu einem Juweliergeschäft teil. Auf dem Parkplatz des Ladens wurde der Mann von einem Wachhund angegriffen, fiel hin und verletzte sich. Mehrere Monate litt der Urlauber unter Schmerzen und forderte deshalb 3000 Euro vom Reiseveranstalter. Das Oberlandesgericht Koblenz gab dem Mann Recht. Der Reiseleiter wusste von den Hunden und hätte beim Verlassen des Busses auf diese aufmerksam machen müssen. Auch den Einwand des Reiseleiters, der Kläger sei zu ängstlich gewesen und vorschnell geflohen, liessen die Richter nicht gelten. Die Reaktion des Klägers habe einem natürlichen Fluchtverhalten entsprochen, entschied das Gericht. (OG Koblenz, AZ.: 5 U 1354/10)




Kurzes Bett

Für einen deutschen Urlauber wurde sein Hotelbett in Frankreich zur Qual: Es war drei Zentimeter zu kurz für den 1,83 Meter grossen Mann. Dieser konnte nur mit hochgezogenen Knien in der Embryonalhaltung schlafen. Dabei hatte im Prospekt gestanden: ... nach einem erfolgreichen Surftag in einem gemütlichen Bett einschlafen. Für den Urlauber war das Bett aber weder gemütlich, noch der Schlaf erholsam und er reiste ab. Den Preis für die Reise verlangte er in voller Höhe zurück. Das Landgericht Hamburg fand das dann doch etwas übertrieben: Der Urlauber dürfe seinen Vertrag nur dann kündigen, wenn der Mangel so gross sei, dass die Reise unmöglich fortgesetzt werden könne. Und darunter fallen zu kurze Betten nicht. (LG Hamburg, AZ: 318 S 209/09)




Heftige Winde

Wegen heftige Winde, wagte der Kapitän nicht, den Hafen Reykjavik anzusteuern. Erbost forderten die Passagiere Geld für zwei Tage zurück. Zwar sei für Island nur eine Nacht während der zweiwöchigen Kreuzfahrt eingeplant gewesen, dennoch sei der Besuch Islands Hauptbestandteil der Nordeuropareise. Das Amtsgericht Rostock musste wohl keine Landkarte zu Rate ziehen und wies die Klage ab: Über die freiwillig von der Reederei gezahlte Summe von 450 Euro hinaus gebe es kein Geld zurück. Der Charakter der Reise sei nicht verloren gegangen, alle anderen Häfen konnten angelaufen werden. Und ausserdem, so die Richter, hätten die Passagiere ja an beiden Tagen zwar Reykjavik verpasst. Aber doch Leistungen auf dem Schiff für sich in Anspruch genommen.




Kamelritt

Ein Urlauber hatte bei seiner Pauschalreise in den Nahen Osten am vorgesehenen Kamelritt teilnehmen wollen. Doch das Tier war entweder unwillig oder hatte es zu eilig: Es stand bereits auf, als der Tourist noch beim Aufsteigen war. Dieser stürzte zu Boden und verletzte sich. Zur Verantwortung wurde nun nicht das störrische Kamel gezogen, auch nicht dessen Besitzer: Der Reiseveranstalter haftet für den Sturz, weil der Ausritt Teil der Pauschalreise war und für ein gefahrloses Aufsitzen hätte gesorgt werden müssen. Nun können die Reiseanbieter nicht ihren Gästen hinterher reisen und persönlich am Zaumzeug der Kamele zerren. Aber sie müssen sich ausreichend um einen erfahrenen Kameltreiber bemühen, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz. (Az.: 12 U 1296/12)




Ramadan

Ein Ehepaar hatte im Fastenmonat Ramadan eine Oman-Reise angetreten und nach der Hälfte der Reisezeit wieder abgebrochen. Denn auch für das Paar galt: Kein Essen, kein Trinken und kein Rauchen von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang, in der Öffentlichkeit. Das Paar klagte vor dem Landgericht Dortmund auf Minderung des Reisepreises. Zwar hatte der Mann im Reisebüro erklärt, er wisse, dass er im Ramadan unterwegs sein werde. Er ging jedoch fälschlicherweise davon aus, dass die Verbote nur für Muslime gelten. Das Gericht entschied, dass die Reisebüromitarbeiterin den Mann in jedem Fall näher nach seinen Kenntnissen über den Ramadan hätte befragen müssen. Das Ehepaar durfte zehn Prozent des Reisepreises zurückfordern. (LG Dortmund, AZ.: 17 S 45/07)




Todesfall an Bord

Ein Mann wollte so schnell wie möglich ans Rote Meer, ohne Zwischenfälle und Verzögerungen. Leider starb auf dem Flug ein anderer Passagier, so dass sich die Ankunft in Kairo verspätete und der erboste Urlauber seinen Anschlussflug an den ägyptischen Strand verpasste. Zwar erhielt der Urlauber als Entschädigung für die nicht planbare Verspätung 80 Euro, doch das reichte dem Mann nicht. Er zog vor das Frankfurter Amtsgericht und forderte eine Ausgleichszahlung von 400 Euro. Doch der Richter urteilte: Bei einem Todesfall an Bord gilt nicht der sonst übliche Entschädigungsanspruch. Weder die Airline noch der Reiseveranstalter könnten für diesen aussergewöhnlichen Umstand verantwortlich gemacht werden und auch keine zumutbaren Massnahmen gegen die Verzögerung ergreifen. (AG Frankfurt, AZ: 31 C 842/01-83)




Koffer verspätet

Zwei Teilnehmer einer Kreuzfahrt waren über den Verlust ihrer Koffer bei der Anreise zum Schiff so erzürnt, dass sie angeblich die gesamte Fahrt nicht geniessen konnten. Zwar waren Gepäck und Eigentümer eine Woche später in Singapur wieder vereint, jedoch nicht glücklich. Ein Koffer im Wert von etwa hundert Euro sei auch noch beschädigt worden. Da die Reise ohne Koffer nicht erholsam und daher insgesamt wertlos gewesen sei, verlangten die Urlauber als Trost die volle Erstattung des Flugpreises. Doch dieser Trost blieb ihnen verwehrt. Das Amtsgericht Hamburg entschied, dass das Montrealer Übereinkommen nur Ersatz für den materiellen Schaden und nicht für entgangene Urlaubsfreude vorsieht, wenn ein Koffer bei der Flugreise verloren geht. Weil die Kläger aber nicht rechtzeitig angemeldet hatten, dass der Koffer kaputt war, gingen sie auch hier leer aus.




Sprunggelenk gebrochen

Dass man sich auf einem Schiff nicht so ungezwungen bewegen kann, wie im sicheren Hotelflur, hatte eine Touristin ignoriert, die bei einer Südseereise mehr als unvorsichtig über einen Katamaran lief. Sie ging rückwärts. Dabei trat sie so unglücklich in eine geöffnete Luke, die kurz zuvor noch verschlossen gewesen war, dass sie sich das Sprunggelenk brach. Statt sich über die eigene Unachtsamkeit zu ärgern, zog sie vor Gericht und forderte vom Veranstalter mindestens 10'000 Euro Schmerzensgeld. Doch dieser blieb verschont, denn das Landgericht Hannover entschied: Reisen mit einem Katamaran und Segelmanöver sind per se gefährlich, da sich an Bord nun mal zahlreiche Hindernisse befinden, also könne man auf dem Boot nicht ohne Umzuschauen rückwärts laufen. Ansonsten müsse man mit dem Verletzungsrisiko leben, ohne Schmerzensgeld. (Az.: 19 O 247/08)




Mayonnaise

Eine Familie in einem Hotel auf Mallorca bestellte am Abreisetag als allerletzte Hotelgäste an der Poolbar Mayonnaise. Das dies keine gute Idee war, zeigte sich bald: Die Mutter und die beiden Töchter durchlitten eine schwere Magen-Darm-Infektion. Der Vater blieb zwar gesund, klagte aber für seine Familie auf Schadenersatz vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht. Er argumentierte, dass schliesslich 75 Prozent der anwesenden Gäste erkrankt seien, ungeachtet der Tatsache, dass dies nur drei Personen waren. Das sahen die Richter anders: Als Beleg, dass tatsächlich das Hotelessen an der Infektion schuld war, sei eine Vielzahl an Krankheitsfällen nötig und nicht nur drei Personen. Auch andere Infektionen und Erkrankungen kämen in Betracht, mit denen sich Mutter und Töchter gegenseitig angesteckt haben könnten. Die Klage wurde abgewiesen. (OLG Düsseldorf, AZ.: I-12 U 41/11)




Hotel oder Bordell

In dem Hotel einer deutschen Urlauberin waren eine Woche lang US-Marine-Soldaten untergebracht, deren Flugzeugträger im Hafen von Mombasa (Kenia) lag. In dieser Zeit war das Hotel nach ihrer Schilderung ein chaotisches Bordell. Bei der Benutzung der Toiletten habe die Gefahr bestanden, sich mit Geschlechtskrankheiten zu infizieren, an Schlaf sei wegen der lautstarken Vergnügungen der Soldaten mit den Prostituierten nicht zu denken gewesen. Zudem sei sie von betrunkenen Soldaten belästigt worden. Da während des Aufenthalts der Soldaten obendrein auch noch in dem Hotel gebaut wurde und der Swimming-Pool nicht benutzbar war, sah das OLG Frankfurt für diese Zeit eine Minderung des Reisepreises um 100 Prozent als sachgerecht an. Unter solchen Umständen hätte der Hotelaufenthalt keinerlei Reise- und Erholungswert mehr gehabt. (Urt. v. 29.02.1988, Az. 16 U 187/87)




Im Flugzeug vergiftet

Im Jahr 2006 flog ein Franzose mit der Fluggesellschaft Air France von Bordeaux nach Paris. Im Flugzeug trank er einen Kaffee. Daraufhin ging es dem Franzosen so schlecht, dass er gleich nach der Landung in einem Pariser Krankenhaus an der Speiseröhre operiert werden musste. Für den Mann war klar, dass man ihm Abflussreiniger im Kaffee serviert hatte. Er versuchte deshalb vor Gericht ein Schmerzensgeld zu erstreiten. Sein Gesuch wurde aber abgewiesen. Der Mann gab nicht auf und strengte eine Zivilrechtsklage vor einem französischen Gericht an, mit Erfolg. Im Jahr 2010 bekam er 46'000 Euro Schmerzensgeld von Air France zugesprochen. Ausserdem musste die Fluggesellschaft 100'000 Euro an die Krankenkasse des Mannes bezahlen. Das Gericht erklärte, die Symptome seien plötzlich aufgetreten, als der Mann den Kaffee getrunken habe. Der habe zuvor niemals Magenprobleme gehabt.




Nachtflug

Eigentlich war eine Pauschalreise in die Türkei geplant. Doch der Abflug sollte um 22:25 Uhr sein, die Ankunft in der Türkei war für 2:25 Uhr am nächsten Morgen vorgesehen. Unzumutbar, befand das Paar und wollte umbuchen. Das Reisebüro wollte das nicht. Wütend stornierte der Mann die Reise, forderte seine Anzahlung zurück und verlangte auch noch Schadenersatz für nutzlos aufgewandte Urlaubszeit. Doch das Amtsgericht München gab dem Reisebüro Recht: Eine Verkürzung der Nachtruhe auf wenige Stunden stelle keine erhebliche Beeinträchtigung der Reise dar. Die unkomfortablen Reisezeiten seien den Klägern zuzumuten. Die Richter rieten nach der nächtlichen Reise zum erholsamen Mittagschlaf, auch während des Fluges wäre ein Nickerchen möglich gewesen. Ausserdem empfahlen sie, bei der nächsten Pauschalreise gleich verbindliche Reisezeiten zu vereinbaren. (AZ: 173 C 23180/10)




Fussmatte

Geradezu fahrlässig wurde eine Fussmatte vor dem Eingang eines türkischen Hotels ausgelegt, ganz ohne Warnschild. Um die Stolperwahrscheinlichkeit zu erhöhen, war der Abstreifer nicht bündig mit der Oberfläche verlegt, wie in Deutschland oft üblich. Zwei Zentimeter ragte die schmutzfangende Stolperfalle in die Höhe. Noch dazu war die Fussmatte an den Längsseiten mit breiten Abschlussleisten versehen, an den Schmalseiten fehlten sie. Da half es nichts, dass der Eingangsbereich des Hotels nachts erleuchtet war. Eine Urlauberin stürzte über die tückische Matte. Die Touristin suchte die Schuld für dieses Missgeschick nicht bei sich, sondern beim Reiseveranstalter. Das Oberlandesgericht Bamberg jedoch fand, dass das unfallfreie Überwinden von Fussmatten, ob ebenerdig oder erhöht, zum allgemeinen Lebensrisiko zählt. Weder Hotel noch Veranstalter hätten die Stolperfalle wegräumen müssen. (Az.: 5 U 36/12)




Wellengang

Die Kreuzfahrtpassagierin befand sich auf dem Weg von der Toilette in ihre Kabine, als sie den Halt verlor und über eine Stufe stürzte. Der Schiffsarzt diagnostizierte Prellungen, ihr Hausarzt später einen doppelten Beckenbruch. Da zog die Gestürzte gegen die Reederei, bei der sie gebucht hatte, vor Gericht und forderte Schmerzensgeld: Nicht einmal Haltegriffe habe es in der Kabine gegeben. Dazu sei die Reederei auch nicht verpflichtet, entschied das Amtsgericht Rostock. Der Klägerin stehe weder Schadenersatz noch das geforderte Schmerzensgeld zu. Auch gehöre es nicht zu den Pflichten der Reederei, die Kabine so zu konstruieren, dass zwischen ihr und der Nasszelle keine Stufe vorhanden sei. Jedem Passagier müsse klar sein, dass das Schiff schwanken könne. Die Klägerin, die sich zum Zeitpunkt des Sturzes bereits vier Tage auf dem Schiff befand, habe ausserdem von der Stufe in ihrer Kabine wissen müssen. (Az.: 47 C 406/11)




Würde des Menschen

In einem vom AG Flensburg entschiedenen Fall machte eine Klägerin Minderung geltend, weil in ihrem Hotel auch zehn Schwerstbehinderte Urlaub machten und an den gemeinschaftlichen Mahlzeiten im Speisesaal teilnahmen. Die Flensburger Richter gaben ihr Recht. Der Anblick von Behinderten beim Essen verursachte bei der Klägerin Ekel und erinnerte ständig und in einem ungewöhnlich hohen Masse an die Möglichkeiten menschlichen Leids. Gerade die unbeschwerte Einnahme von Mahlzeiten in einem Hotel werde aber allgemein als ein die Urlaubsentspannung besonders förderndes Erlebnis angesehen. Das Gericht führte aus, dass bei der Beurteilung nicht auf den Massstab ungewöhnlich selbstloser und ethisch hochstehender Menschen abgestellt werden kann. Die Klägerin wird einem solchen Massstab offensichtlich nicht gerecht. Das gleiche gilt aber wohl auch für die Richter, die ihn aufgestellt haben. (Urt. v. 27.08.1992, Az. 63 C 265/92)




Notdurft

Wer ganz dringend mal muss und nicht kann, weil er nicht darf, muss erst mal leiden. So geschehen während einer Zugfahrt im ICE 1653 von Frankfurt/Main nach Dresden. Alle Toiletten waren verschlossen, weil die Bahn es versäumt hatte, die zugehörigen Wasserbehälter ordnungsgemäss zu befüllen. Geschlagene zwei Stunden wanderte ein Fahrgast mit verkniffenem Gesicht deshalb durch die überfüllten ICE-Flure. Schliesslich bei der nächsten versperrten WC-Tür hielt er es nicht mehr aus und forderte eine Zugbegleiterin ultimativ auf, ihm jene Tür zu öffnen. So geschah es. Der Mann konnte sich endlich erleichtern, doch seinen körperlichen Stress vergass er nicht und klagte gegen die Bahn auf Schmerzensgeld. Mit Erfolg. Bei der Schmerzensgeld-Bemessung, so steht es im Urteil, berücksichtigten die Juristen auch die Heftigkeit und Dauer der Unannehmlichkeiten des Klägers Ergebnis: Die Bahn musste ihrem Fahrgast 400 Euro zahlen. (AG Frankfurt/Main, Az.: 32 C 261/01-84)




Durchleuchtungskontrolle

Da ihm während der Durchleuchtungskontrolle eine wertvolle Uhr abhanden gekommen war, klagte ein Passagier vor dem Oberlandesgericht Frankfurt auf Schadenersatz. Der Mann hatte nach eigenen Angaben die Uhr zur Durchleuchtung auf ein Förderband abgelegt und anschliessend sei die Uhr weg gewesen. Für den Mann war klar, dass die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes ihre Verkehrssicherheits- und Organisationspflichten verletzt hätten, so dass die Kontrollstelle dafür hafte. Die Richter wiesen die Schadenersatzklage jedoch zurück. Nach Auffassung des Gerichts ist es allein Sache des Fluggastes, die abgelegten Gegenstände im Auge zu behalten und beispielsweise bei einem Diebstahl einzugreifen. Zudem betonten die Richter, dass das Sicherheitspersonal bei der Durchleuchtungskontrolle die abgelegten Gegenstände nicht in Verwahrung nehme. Es bestünden keine besonderen Obhutspflichten und daher fehle die rechtliche Grundlage für einen Haftungsanspruch. (OLG Frankfurt, AZ.: 1 U 260/10)




Pflegeheim statt Hotel

Den Senioren aus Deutschland war ihr Langzeiturlaub an der Küste von Brasilien in den schönsten Farben ausgemalt worden, in einem Vier-Sterne-Hotel sollten sie logieren. Zehn Kunden zahlen bis zu 7500 Euro und landen tatsächlich in Brasilien, jedoch nicht in einem Hotel, sondern in einem Pflegeheim. Dort seien die hygienischen Bedingungen katastrophal gewesen, serviert wurde nur Krankenhauskost. Ausserdem hätten dort nur schwer kranke und sterbende Patienten gelebt. Ihre Schreie seien ständig zu hören gewesen. Nun müssen sich die zwei Reisevermittler vor dem Frankfurter Amtsgericht verantworten, doch am ersten Verhandlungstag beteuerten sie, an den Vorwürfen sei nichts dran. Laut Staatsanwaltschaft betrieb der Bruder von einem der 63 und 69 Jahre alten Angeklagten das Haus. In einem ersten Anlauf im Sommer 2009 hatten die Richter das Verfahren gegen die Angeklagten wegen geringer Schuld eingestellt. Allerdings bezahlten die Beschuldigten die Auflage von jeweils 3000 Euro nicht. Deshalb wird nun doch gegen sie verhandelt.




Nicht geräuschlos

Auf einem Schiff über die Weiten des Meeres gleiten, zu hören ist nur das Rauschen von Wind und Wellen. So hatte sich das ein Urlauber vorgestellt, als er die Reise auf dem Kreuzfahrtschiff buchte. Was er nicht bedacht hatte. So ein Schiff läuft nicht von allein und vor allem nicht geräuschlos. Dabei war es gar nicht der Motor, über den sich der Passagier aufregte. Sondern die nahe Ladeluke und das Transportband dahinter. Bevor sich nun jedoch die Reederei überlegen musste, wie sie künftig den Proviant an Bord zaubern sollte, entschied das Amtsgericht Rostock: Sowohl Schiffsmotor als auch Arbeiten an Deck gehören zur Schifffahrt und sind kein Reisemangel, also gibt es auch kein Geld zurück. Schliesslich sei ein Schiff eben kein Hotel. Dies gelte umso mehr, wenn die Reederei im Katalog ausdrücklich darauf hinweist, dass Motoren und andere Geräusche auf dem Schiff zu hören sind. Zu sehr dürfte die Geräuschkulisse den Urlauber nicht beeinträchtigt haben. Sowohl Ladeluke als auch Transportband seien nur hin und wieder zu hören gewesen. (Az. 47C241/10)




Schiffmast

Eine deutsche Touristin hatte bei einer Flusskreuzfahrt in der Sonnenliege entspannt. Die Erholung war gleich nach dem Aufstehen wieder dahin. Die Frau hatte vergessen, dass ihre Liege über einem umgelegten Mast aufgestellt war, stürzte darüber und verletzte sich. Das war nicht nur schmerzhaft, sondern auch teuer. Sie musste Behandlungskosten in Höhe von mehr als 1970 Euro selbst zahlen. Den Betrag sowie zusätzlich 2000 Euro Schmerzensgeld forderte die Frau von ihrem Reiseveranstalter. Doch das Amtsgericht Rostock wies die Forderung zurück: Zwar sind Veranstalter für die Sicherheit der Unterkünfte und auch Transportmittel verantwortlich, sie könnten aber nicht jeden Unfall verhindern. Vorkehrungen müssten zumutbar sein, was nicht der Fall wäre, wenn man Masten umzäunen oder seitlich lagern müsste. Zudem war der Mast weiss gestrichen, hob sich also deutlich vom braunen Deck ab. Und von Reisenden auf einem Kreuzfahrtschiff sei ein Mindestmass an Aufmerksamkeit zu erwarten. Auch wenn sie zuvor im Liegestuhl entspannt hatten. (Az.: 47 C 77/10)




Warteschlange am Check-In

Die Warteschlange am Gepäckschalter muss lang gewesen sein. Wahrscheinlich standen die Passagiere in einer schier endlosen Reihe quer durch die Abflughalle, durch den Eingangsbereich, zur Tür hinaus und bis zum Taxistand. Vielleicht auch noch zwei Mal um das Flughafengebäude herum. Wie sonst ist es zu erklären, dass ein Passagier sechs Stunden lang gewartet haben will, um seinen Koffer aufzugeben? Er sei schon um acht Uhr morgens am Flughafen erschienen, versicherte der Kläger. Sein Flugzeug hob auch planmässig um 11:15 Uhr ab, allerdings ohne den Passagier: Er sei noch bis 14 Uhr in der Warteschlange gestanden und habe dann erst sein Gepäck aufgeben können. Für einen Flug, der längst über alle Berge war. Da sich das Warten nicht gelohnt hatte, klagte der Fluggast auf Ausgleichszahlung. Er scheiterte damit vor dem Amtsgericht, dem Landgericht und auch vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Wenn der Passagier bei einem planmässigen Start nicht rechtzeitig am Flugsteig erscheint, hat er leider Pech gehabt. Egal wie lange er anstehen musste. (Az.: XZR 83/12)




Preis zu tief

Wüste, Wolkenkratzer und Kamel-Ausritt inklusive. 1392 Euro hätte ein Münchner laut Online-Angebot für eine elftägige Zwei-Personen-Reise nach Dubai bezahlen sollen. Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein und war es auch. Am Ende musste der vermeintliche Schnäppchen-Tourist knapp 5000 Euro für den Traumurlaub bezahlen. Er zog vor Gericht und verlor. Das Münchner Amtsgericht urteilte: Waren die Preisangaben (bei Internet-Reiseabschlüssen) durch einen Fehler so niedrig, können Kunden nicht auf der Buchung bestehen. Der Veranstalter muss den Reisevertrag nicht erfüllen. Der genarrte Urlauber hatte als Entschädigung für den geplatzten Dubai-Dumping-Traum eine Ersatzreise sowie Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangt, beides zu Unrecht, wie das Gericht entschied. Der Kläger hätte erkennen müssen, dass ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Preis und Leistung bestand und deshalb ein Irrtum vorlag, begründete der Richter sein Urteil. Ein Anspruch auf eine Ersatzreise sei ausserdem ohnehin nicht gegeben, allenfalls auf finanziellen Ausgleich. (Az.: 136 C 6277/09)




Kreditkarte

Eigentlich hatte eine Passagierin der spanischen Fluggesellschaft Iberia alles richtig gemacht. Sie hatte über das Internet ihr Ticket gebucht. Und sie nahm ihre Kreditkarte mit an den Flughafen und sie zeigte diese vor, als es verlangt wurde. Doch mitfliegen durfte sie nicht. Der Grund: Die Bank hatte ihr aus Sicherheitsgründen zu einer neuen Kreditkarte geraten, so dass die Karte nicht mehr mit der übereinstimmte, mit der die Urlauberin ihren Flug gebucht hatte. Doch obwohl die Frau sogar ihre Kreditkartenabrechnung vorlegen konnte, liess Iberia sie nicht an Bord. Sie musste für einen Aufpreis von 50 Euro umbuchen und konnte erst zwei Tage später fliegen. Das geht zu weit, urteilte das Landgericht Frankfurt am Main. Die Richter hielten die strikte Klausel in den Geschäftsbedingungen für rechtswidrig und sprachen der Kundin Schadenersatz zu: Eine Kreditkarte sei ein Zahlungsmittel und kein für den Flug wichtiges Reisedokument. Wer unverschuldet seine Karte nicht dabei hat, darf am Flughafen nicht einfach stehen gelassen werden. Iberia muss die beanstandete Klausel nun streichen. (Az. 2-24 O 142/10)




Zu dicker Hund

Statt in Portugal bequem mit dem Flieger zu landen, musste eine deutsche Urlauberfamilie mit allem Gepäck und einer nutzlos angeschafften Hundebox per Auto in den Süden reisen. Bei früheren Reisen der Familie durfte Mischlingsrüde Pinoia stets in der Passagierkabine mitfliegen, weshalb die Familie auch diesmal darauf vertraute. Allerdings hatte das Tier in letzter Zeit ein bisschen zugelegt und war nun schwer für das Handgepäck. Der Hund sollte im Frachtraum reisen. Da die nötige Transportbox fehlte, raste der Vater mit einem Taxi ans andere Ende des Flughafens und kaufte den Frachtbehälter. Doch bevor er damit wieder am Schalter auftauchte, war das Einchecken für den Flug abgeschlossen und die Familie durfte nicht mehr an Bord. So fuhr sie mit dem Auto bis nach Portugal und verlangte von Iberia die 910 Euro für ihre Flugtickets zurück. Die Airline beharrte jedoch darauf, korrekt gehandelt zu haben, auch der Schalter habe ganz normal geschlossen. Der Richter des Düsseldorfer Amtsgerichts appellierte an die Kulanz von Iberia und schlug einen Vergleich vor: Familie und Airline sollten sich die Kosten teilen. (AG Düsseldorf, AZ: 230 C 199/10)




Sprache

Türkei-Urlauber, die ihre Kinder im Miniclub ihres Hotels betreuen lassen wollten. Weil dort aber nur Russisch gesprochen wurde, forderten sie von ihrem Veranstalter Geld zurück und verloren in zweiter Instanz. In einem internationalen Hotel könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Kinder auf Deutsch betreut werden, so urteilte das Landgericht Frankfurt. Im Prospekt des Veranstalters war von einem Miniclub für Kinder von 4 bis 12 Jahren in dem Hotel in Kemer die Rede gewesen, allerdings ohne die Angabe einer Sprache, die dort vorrangig gesprochen wird. Dennoch gingen die später klagenden Eltern davon aus, dass die Clubsprache in der Türkei schon Deutsch sein werde. Das Amtsgericht gab zwar den Klägern Recht, doch das Landgericht sah für eine solche Erwartung keine Grundlage. Die Urlauber hätten damit rechnen müssen, dass neben Deutschen auch andere Touristen, auch aus anderen Ländern im Hotel untergebracht sind. Ohne Angaben im Katalog könne deshalb nicht davon ausgegangen werden, dass sich dort gerade deutsche Urlauber in der Mehrzahl befinden oder dass die Betreuer sämtliche denkbaren Sprachen beherrschen. (Az.: 2-24 S 258/07)




Mehrere Klagen

Trinken aus Plastikbechern statt aus Gläsern am Pool, unglaublich! Und die Liegen, viel zu eng gestellt, nur ein halber Meter Abstand! Dann diese Animateure, die fast alle Englisch statt Deutsch sprechen, unerhört! Mit einer ganzen Reihe Klagen im Gepäck kam eine Gruppe deutscher Touristen von ihrer Ibiza-Reise zurück. Ob sie ihre Reisekasse für den nächsten Urlaub aufbessern wollte oder sich wirklich so sehr über die vermeintlichen Mängel aufregte, dass sie vor Gericht zog, sei dahingestellt. Auf jeden Fall gingen die Touristen leer aus. Das entschied das Amtsgericht Duisburg. Getränke könnten ohne Weiteres aus Plastikbechern zu sich genommen werden, ohne dass damit eine geschmackliche oder sonstige Beeinträchtigung verbunden wäre. In den Aussenanlagen, zum Beispiel am Pool, dienten die Plastikbecher ausserdem der Sicherheit, weil sie beim Herunterfallen nicht zu Scherben zersplittern. Und einen grösseren Abstand der Liegen sowie Animation auf Deutsch hatte der Veranstalter nicht zugesichert, befand das Gericht. Zudem sei es bei einem Hotel mit internationalen Gästen üblich, dass ein überwiegender Teil der Animation auf Englisch angeboten wird. (Az.: 53 C 4617/09)




Salmonellenerkrankung

Wenn einem Passagier während der Kreuzfahrt schlecht wird, so schlecht, muss das nicht am Seegang liegen. Da könnte doch das Bordessen schuld sein, argwöhnte eine Reisende. Sie litt nicht nur unter Übelkeit, sondern auch unter Bauchschmerzen und Fieber. Der Bordarzt diagnostizierte einen fieberhaften Infekt und übersah eine Salmonellenerkrankung. Nach ihrer Rückkehr rekonstruierte die Kranke, dass ihr Leiden nach dem Verzehr von überbackenem Fleisch begonnen hatte und gab dem Veranstalter die Schuld: Schadenersatz und Schmerzensgeld sollten als Trostpflaster dienen. Nur, Beweise hatte sie nicht. So urteilte das Amtsgericht Rostock: Wer auf einer Kreuzfahrt an Salmonellen erkrankt, kann sich nicht automatisch Schmerzensgeld ausrechnen. Es könnten andere Infektionsquellen in Betracht kommen, und Beweise lagen nicht vor. Doch wer packt schon nach dem Mahl Essensreste ein? Bei der Passagierin war das Bordessen wohl wirklich unschuldig: Sie konnte sich die Salmonellen auch auf drei Landgängen eingefangen haben und war die einzige an Bord, der es so schlecht ging. Jedenfalls die einzige, bei der die Ursache nicht der hohe Wellengang war. (Az.: 47 C 402/12)




Biene

Ausgerechnet eine Biene war schuld, dass ein Flugzeug auf dem Weg von Antalya nach Düsseldorf viel zu spät dran war. Wer rechnet schon damit, dass das emsige aber doch so kleine Tier einen technischen Defekt verursachen kann, der noch beim nachfolgenden Flug für erhebliche Verzögerungen sorgt? Die Biene war statt in eine Blüte in das sogenannte Pitot-Rohr geflogen, mit dem Geschwindigkeit und auch Flughöhe gemessen werden. Weil die Biene nicht wieder herauskam, musste die Airline ein Ersatzflugzeug organisieren. Bei einem derart aussergewöhnlichen Umstand müsse die Fluggesellschaft nicht für die Verspätung aufkommen, fand zumindest die Airline. Ein Fluggast war von dieser Schlussfolgerung nicht überzeugt. Das Amtsgericht Düsseldorf war auf seiner Seite: Grundsätzlich sei eine Biene im Pitot-Rohr zwar durchaus aussergewöhnlich, heisst es im Urteil. Doch davon war der vorherige Flug betroffen. Nun hätte die Airline umfassend darlegen müssen, was sie unternommen hatte, um den Folgeflug pünktlich starten zu lassen. Das habe sie jedoch nicht getan. Aus diesem Grund stehe den Passagieren dieses Fluges nun doch eine Ausgleichszahlung zu. (Az.: 36 C 6837/13)




Betten-Problem

Ein Mann reiste mit Frau und Sohn durch Mexiko und es hätte vermutlich eine vergnügliche Rundreise werden können, wäre da nicht das Betten-Problem gewesen. Denn in mehr als einem Hotel standen für die Mexiko-Urlauber nicht wie gebucht drei Betten bereit, sondern nur zwei Betten plus zusätzlich eine Couch oder Matratze. Unzumutbar, befand der Mann und zog zurück in Deutschland vor Gericht. Dort wurde seiner Beschwerde stattgegeben, jedoch nur zum Teil. Das Landgericht Frankfurt befand, dass ein fehlendes Bett in der Tat ein Reisemangel ist, jedoch sei es nicht gerechtfertigt, für die betreffenden Tage 100 Prozent des Reisepreises zurückzuverlangen. Der Richter bestätigte damit die Einschätzung der vorherigen Instanz. Zur Begründung hiess es, die übrigen Reiseleistungen wie Rundreise und Verpflegung seien schliesslich nicht beanstandet worden. Die vom Amtsgericht angesetzte Quote von 30 Prozent für die Minderung des Reisepreises sei deshalb angemessen. Das Gericht wies die Forderung des Klägers zurück, den Reisepreis auch für die beiden anderen Reiseteilnehmer für diese Tage zu mindern, eine ausreichende Rechtfertigung dafür sei nicht zu erkennen. (Az.: 2-24 S 176/10)




Safari

So hatten sich die Safari-Reisenden den Urlaub nicht vorgestellt. Eigentlich sollten malerisch ein paar Wildtiere vorüber und sich dann wieder verziehen, danach wollte man noch die Buschromantik geniessen und sich dann zum erholsamen Schlaf ins Zelt zurückziehen. Die Wirklichkeit in der Wildnis war erschreckend anders. Zwar hielten Löwen und andere Grosstiere brav Abstand, dafür rückten kleine Tiere den Urlaubern umso mehr auf den Leib. Ungeziefer störte die nächtliche Ruhe im Zelt. Noch etwas anderes liess die Abenteurer auf Zeit kein Auge zutun:, der lärmende Stromgenerator. Und dann war auch noch von der versprochenen deutschsprachigen Reiseleitung bei der Ankunft am Flughafen nichts zu sehen und auch den Check-in bei der Abreise mussten die Safari-Urlauber ganz allein überstehen. Erbost flogen sie nach Hause und zogen vor das Landgericht Berlin. Doch der Richter hatte wenig Verständnis: Ungeziefer im Zelt sei während einer Safari kein Reisemangel, ebenso wenig ein brummender Generator, schliesslich kann im Wildpark keine Anbindung ans öffentliche Stromnetz erwartet werden. Und auch den Transfer vom Flughafen zum Hotel sollten Reisende alleine bewältigen können.




Ausgeglitten

Vor der spanischen Küste war die Frau vom Sonnendeck ihres Traumschiffs über eine Aussentreppe eine Etage tiefer gestiegen, um ein Restaurant aufzusuchen. Dabei hatte sie eine Pfütze nicht bemerkt, war ausgeglitten und auf das linke Handgelenk gestürzt. Ob es gebrochen war, konnte der Schiffsarzt damals nicht feststellen, weil es an Bord kein Röntgengerät gab. Der Doktor habe ihr lediglich einen Salbenverband angelegt. Nicht einmal Eisbeutel habe ich bekommen, klagte die Frau später. Deshalb habe sie den geschwollenen Arm zum Kühlen in die Minibar legen müssen. Erst daheim sei dann der Gelenkbruch diagnostiziert worden. Auf knapp 5000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagte sie daraufhin die Reederei. Vor Gericht sagten Zeugen aus, dass vor dem Unfall die Schiffswand mit Hochdruckreinigern gesäubert worden und dabei Wasser über die Reling auf das Deck gespritzt sei. Niemand wusste aber zu sagen, ob sich tatsächlich auch die verhängnisvolle Lache dadurch gebildet hatte. Wenn dieser Nachweis möglich gewesen wäre, hätte eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegen können, stellte die Richterin fest. Die Besatzung hätte dann nämlich sofort aufwischen und die Passagiere zugleich auf die mögliche Gefahr hinweisen müssen. Doch auf diesem Deck befindet sich ebenfalls die Poollandschaft, so dass auch triefende Badegäste als Verursacher in Frage kommen konnten. Und weil niemand zu sagen vermochte, wie lange diese Lache schon existiert hatte, konnte die Richterin der Besatzung auch keine Verletzung ihrer Kontrollpflichten vorwerfen. Es kann nicht verlangt werden, dass jeder Bereich eines Kreuzfahrtschiffes permanent auf gefährliche Bodenverunreinigungen oder Wasserlachen kontrolliert wird, stellte sie fest und wies die Klage ab. Vor dem Urteil hatte sie noch einen Vorschlag zur Güte gemacht und der Reederei vorgeschlagen, den Fall mit der Zahlung von 2000 Euro aus der Welt zu schaffen. Davon wollte der Rechtsanwalt aber nichts wissen. Die blosse Existenz einer Pfütze an Bord eines Schiffes löst noch keine Verkehrssicherungspflicht aus. Das Urteilist rechtskräftig. (Az.:26O 22068/09)




Nackte Tatsachen

Eine Frau klagte gegen den Reiseveranstalter, weil am Strand "oben ohne" erlaubt war. Ihr Mann, erklärte sie, habe den ganzen Tag damit verbracht, anderen Frauen hinterher zu gucken.




Gleiche Sonne

Ein Ehepaar aus den USA flog nach Norwegen – sie wollten die Mitternachtssonne sehen. Anschliessend gingen die beiden vor Gericht: Es sei die gleiche Sonne wie in Amerika gewesen.




Stehpinkler

Alle meine Versuche, die Klobrille aufzurichten und zu fixieren, sind gescheitert. So wollte ein empörter Stehpinkler Schadensersatz von einer Airline erstreiten. Die Klage wurde abgewiesen.




Geräusche

Ein britisches Ehepaar forderte nach einer Kreuzfahrt 40 Prozent des Reisepreises zurück. Grund: viel Gischt, Motorengeräusche, Dieselgeruch all das eben, was ein Schiff ausmacht. Die Klage wurde abgewiesen.




Elefantenpenis sorgt für Ärger

Ein Afrika-Urlauber kam mit grossen Problemen zurück. Er ging vor Gericht, weil er im Flitterwochen-Urlaub den Penis eines Elefanten gesehen hatte. Das Riesenorgan habe dafür gesorgt, dass er selbst sich unzureichend fühlte.




Katze hat gebucht

Er habe im Internet nach Reisen gesucht, aber dann sei seine Katze über die Tastatur spaziert und habe dabei die Kreditkartennummer eingegeben, sagte ein Tourist und war sicher, dass er auf diese Weise sein Geld zurückbekommt.




Von Bienen und Pools

Eine polnische Mutter forderte nach dem Ägypten-Urlaub Schadensersatz vom Reiseveranstalter, weil ihre Tochter schwanger geworden war. Und zwar von den im Pool herumwabernden Spermien. Da hat wohl jemand in Biologie nicht so richtig aufgepasst.




Schnarchen im Flugzeug

Keinen rechtlichen Ausweg gibt es bei schnarchenden Sitznachbarn im Flugzeug. Sie sind kein Grund für eine Minderung des Reisepreises. Schnarcher sind eine Unannehmlichkeit, aber kein Reisemangel, urteilte das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 31 C 842/01-83).




Blöd gelaufen

Eine deutsche Frau verlangte stolze 10'000 Euro Schadensersatz, weil sie während des Flugs in den Urlaub auf einer Plastikfolie ausgerutscht war. Für die Richter war herumliegender Müll allerdings "keine typische, dem Luftverkehr eigene Gefahr", sie wiesen deshalb die Klage ab.




Englisch statt Deutsch

Eine deutsche Reisegruppe störte sich auf Ibiza unter anderem daran, dass die Animateure nur Englisch statt Deutsch sprachen. Etwas anderes hatte der Veranstalter aber nicht zugesichert, ausserdem ist Englisch in Hotels mit internationalen Gästen sogar üblich. Klage abgewiesen.




Fixe Hochzeit

Las Vegas kann einen schon mal auf Ideen bringen. Und so ehelichte ein deutscher Tourist ganz spontan seine Freundin. Um dann zu Hause erschrocken festzustellen, dass die Ehe auch in Deutschland anerkannt wird. Er verklagte den Reiseveranstalter auf Schadenersatz. Ohne Erfolg.




Staubige Angelegenheit

Urlauber sollten künftig vorsichtshalber wohl einen Staubsauger einpacken. Denn Staubflusen im Hotelzimmer sind kein Reisemangel. Und auch, wenn die Bettwäsche nicht so oft gewechselt wird, wie der Reisende sich das wünscht, gibt es kein Geld zurück. Das urteilte zumindest das Amtsgericht Baden-Baden.




Verdreckte Küche

Wenn die Küche eines Ferienhauses verdreckt ist - kein Schadenersatz, entschied das Amtsgericht Münster. Zwar sei die Küche voller Fett und der Kühlschrank verschmutzt gewesen. Nicht so wild: Schliesslich seien Kochen und Essen in der Küche nicht Anlass der Reise gewesen (Az.: 16 C 42/11 und 61 C 4000/08).




Warnung vor Sandflöhen

Wird ein Urlauber am Strand ständig von Sandflöhen gebissen, hat er Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises und Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit. Hatten die Sandflohbisse sogar gesundheitliche Folgen, besteht ausserdem Anspruch auf Schmerzensgeld, entschied das Landgericht Duisburg (Az.: 12 S 35/08).




Im Eis eingeklemmt

Zu viel Eis ist dann aber auch wieder nicht gut. Teilnehmer einer Expeditions-Kreuzfahrt können Geld zurückverlangen, wenn ihr Schiff im Eis eingeklemmt war. Bei der Reise in der Nordwest-Passage war der Eisbrecher im Packeis festgefahren. 30 Prozent Reisepreisminderung sprach das Landgericht Hamburg dem Kläger zu (Az.: 310 O 26/07).




Recht auf Packeis

Ich habe Packeis bestellt, also will ich auch Packeis! Und in der Tat: Verspricht ein Reiseveranstalter für eine Kreuzfahrt durch das Polarmeer meterdickes Packeis, muss er das auch zeigen – Klimawandel hin oder her, urteilte das Oberlandesgericht Hamburg. Zur Not muss er wohl eine überdimensionale Gefriertruhe mit an Bord haben (Az.: 9 U 92/08).




Flugalternative

Wenn sich ein Zubringerflug zum Beginn einer Kreuzfahrt verspätet, dürfen Gäste nicht einfach einen Privatjet mieten. Zumindest können sie nicht erwarten, dass der Reiseveranstalter die Kosten dafür übernimmt. Schon gar nicht, wenn sie sich nicht einmal nach günstigeren Alternativen umgesehen haben, urteilte das Landgericht Köln (Az.: 15 O 365/07).




Laute Leute aus dem Ehebett

Eine deutsche Ehefrau schmiss im gemeinsamen Urlaub ihren Gatten kurzerhand aus dem Doppelzimmer. Grund: Das Schnarchen der Mannes war unerträglich laut. Der Rausgeschmissene musste sich wohl oder übel ein Einzelzimmer nehmen. Dafür verlangte er vom Reiseveranstalter kurzerhand die Kosten zurück. Welch Überraschung: er bekam nicht Recht. Für Ehekrach sind die Partner ganz allein zuständig.




Affen

Im kenianischen Mombasa standen sogar Schilder mit folgendem Text auf dem Hotelgelände: "Don't feed the monkeys. If you do, you'll see." Ein deutscher Gast spazierte dennoch mit einer Banane in der Hand herum, wurde prompt von einem Affen angefallen und in den Finger gebissen. Das Gericht wies die Klage des ignoranten Urlaubers ab, so viel Kenntnis könne man von einem Mitteleuropäer durchaus erwarten.




All-Inclusive-Bänder

Das Landgericht Frankfurt gab Urlaubern Recht, die sich über die Brandmarkung durch nicht abnehmbare All-Inclusive-Bänder beschwert hatten. Es müsse auch eine alternative, schonendere Kennzeichnung möglich sein, etwa durch Lichtbildausweise. Die Bänder hingegen machten Touristen auch ausserhalb des Hotels leicht identifizierbar, was negative Folgen haben könnten. Immerhin fünf Prozent Reisepreisminderung gab es.




Schlechtes Benehmen

In einem tunesischen Fünf-Sterne-Haus wurden deutsche Gäste aus dem benachbarten überbuchten Drei-Sterne-Hotel untergebracht, zum Entsetzen eines Gastes, der das schlechte Benehmen der Gäste mit einfach strukturiertem Niveau inakzeptabel fand. So befanden sie sich beim Essen in Badebekleidung, rülpsten und rochen streng. Das Gericht wies die Klage ab, die Urlaubsfreuden seien dadurch zu wenig beeinträchtigt worden.




Nutzlose Schuhe

Ein Reiseveranstalter muss Schadenersatz für Kindersandalen bezahlen, wenn diese extra für den Urlaub gekauft wurden, die Reise aber nicht zustande kam. Das entschied das Amtsgericht Hannover. Allerdings gibt es nur die Hälfte des Kaufpreises, da die Sandalen ja gebraucht weiterverkauft werden können. Kein Geld gibt es für einen Neopren-Shorty, da dieser auch im kommenden Jahr noch getragen werden könne (Az.: 514 C 17158/07).




Altersheim statt Hotel

Für die betagten Teilnehmer einer Seniorenreise nach Brasilien gab es eigentlich keinen Grund zur Klage. Mit einer kleinen Ausnahme: ihre Unterkunft war kein Hotel, wie es angekündigt war. Das Viersternehaus war kurz vor der Reise in ein Altersheim umgewandelt worden. Die Senioren klagten, da sie sich betrogen sahen. Es kam zu einer gütlichen Einigung, und die Reiseteilnehmer konnten sich über jeweils 500 Euro Entschädigung freuen.




Unwilliger Animateur

Eine Dame hatte im Vorjahr eine Affäre mit einem Hotelanimateur. Sie buchte das gleiche Hotel wieder - vermutlich in freudiger Erwartung der Fortsetzung der Romanze. Doch der treulose Animateur hatte diesmal nur Augen für eine andere Urlauberin. Grund genug für die geprellte Ex-Geliebte, den kompletten Reisepreis zurückzufordern und verlangt, dass der Animateur entlassen wird. Doch die Klägerin wurde erneut enttäuscht - und ging wieder leer aus.




Ja und Nein zur Ehe

Ein Deutscher tat auf einer Las Vegas-Reise das, was viele in der US-Vergnügungs-Stadt tun: Er heiratete aus einer spontanen Laune heraus seine Freundin. Dass die Ehe auch in Deutschland anerkannt wird, war dem frischgebackenen Ehemann wohl nicht klar. Der Reiseveranstalter weigerte sich, Schmerzensgeld für die unfreiwillige Vermählung zu bezahlen. Und musste es selbstverständlich auch nicht. Was die Ehefrau zu der Klage sagt, ist unbekannt.




Viele Russen

Eine deutsche Familie wollte den Reisepreis mindern, weil sie sich in ihrem Hotel in der Türkei von unmöglichen und rüpelhaften russischen Gästen belästigt fühlten. 80 Prozent der Gäste seien Russen gewesen. Das Landgericht Düsseldorf wiegelte ab: Mit anderen Nationalitäten in einem Hotel müssten Reisende nun mal rechnen. Auch das Benehmen der russischen Gäste sei von den deutschen Gästen rein subjektiv bewertet worden. (LG Düsseldorf, Az.: 22 S 93/09)




Zu hohe Wellen

Ein Familienvater aus Wiesbaden legte Beschwerde wegen zu hoher Wellen auf den Seychellen ein. Seine Kinder hätten während der zwei Wochen Urlaub kaum Baden oder Schnorcheln können, da der Wind stets zu heftig gewesen sei, so die Begründung des Mannes. Er wollte ein Viertel des Reisepreises von 27'000 Euro erstattet kriegen. Die Rechtsprechung sieht zwar vor, dass niemand für schlechtes Wetter zur Verantwortung gezogen werden kann, doch der Kläger gibt nicht auf.




Flug wegen Rausch verpasst

Sieben Stunden Wartezeit am Flughafen von Dubai wollte sich ein Deutscher während einer organisierten Reise an der Bar vertreiben. Er schlief ein, die Reiseleiterin weckte ihn freundlicherweise zum Check-in. Er schlief jedoch wieder ein und verpasste so den Flug. Wegen der Zusatzkosten für den nächsten Flieger verklagte der Mann das Reiseunternehmen auf 1000 Euro Schadenersatz. Grund: die Reiseleiterin habe die Anwesenheit am Gate nicht kontrolliert. Das sahen die Richter anders und wiesen die Klage ab.




Einheimische am Strand

Ein deutsches Ehepaar wollte vom Veranstalter Geld zurückerstattet bekommen, weil der Aufenthalt am Strand von Mauritius kaum möglich gewesen sei. Die einheimische Bevölkerung hätte einen derartigen Lärm gemacht, so dass der Kläger schlichtweg sprachlos gewesen sei. Das war der Richter allerdings auch und zwar darüber, dass sich ein Reisender alles Ernstes darüber beschwert, er habe den Strand am Urlaubsort mit Einheimischen teilen müssen. Die Klage wurde natürlich abgewiesen. (AG Aschaffenburg, Aktenzeichen 13 C 3517/95)




Unharmonischen Intimverkehr

Ein Mann forderte nach einem Urlaub auf Menorca von seinem Reiseveranstalter 1500 Euro wegen unharmonischen Intimverkehrs als Reisemangel. Das Hotelzimmer habe statt eines Doppelbetts zwei aneinandergeschobene Einzelbetten gehabt. Ein friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis sei wa?hrend der gesamten 14-ta?gigen Urlaubszeit nicht zustande gekommen, so der Mann. Und: Die Einzelbetten seien bei jeder kleinsten Bewegung mittig auseinandergegangen. Die Klage wurde abgewiesen. (AG Mönchengladbach, Urteil v. 25.04.1991, Az.: 5a C 106/91)




Hundegeschäft auf Deck

Unappetitlich, aber kein Grund für eine Preisreduzierung! Wenn ein Hund regelmässig sein Geschäft an Deck eines Kreuzfahrtschiffes verrichtet, gibt es für naserümpfende Touristen kein Geld zurück. So entschied das Amtsgericht Offenbach. In dem Fall ging es um das Tier eines Artisten: Hund und Herrchen traten während einer Asienkreuzfahrt im Showprogramm an Bord auf. Die Behörden erlaubten nach Darstellung der Reederei nicht, dass der Schnauzer das Schiff verließ. Entsprechend setzte er zweimal am Tag einen Haufen auf das Passagierdeck, der mit Wasser weggespült wurde (Az.: 340 C 29/08).




Warnung vor Hunden

Das Oberlandesgericht Koblenz musste einen Fall verhandeln, bei dem ein 72-Jähriger bei einem Ausflug in der Türkei auf einem Parkplatz vor einem Juweliergeschäft von einem Wachhund angefallen worden war. Mehrere Monate litt der Urlauber unter Schmerzen und forderte deshalb 3000 Euro vom Reiseveranstalter. Zu Recht, wie das Gericht urteilte. Denn auf eine nicht erkennbare Gefahr müsse hingewiesen werden, etwa durch ein Warnschild. Dass der Reiseleiter beim Verlassen des Busses nicht auf die Wachhunde aufmerksam gemacht hatte, sei ein Verschulden, für das der Veranstalter haftet (Az.: 5 U 1354/10).




Vorsicht vor Plastikstühlen

Ein Urlauber in Kroatien machte es sich lesend auf dem Hotelbalkon bequem. Der Stuhl, auf dem er sass, war aus Plastik und offenbar nicht sehr stabil: Das rechte Stuhlbein brach, der Mann schlug sich erst den Kopf an der Betonwand an, dann prallte er mit dem Rücken auf den Boden. Der verärgerte Urlauber forderte vom Reiseveranstalter Schadenersatz. Sowohl das Landes- als auch das Oberlandesgericht Koblenz urteilten: Plastikstühle seien keine besondere Gefahrenquelle und müssten daher nicht während der laufenden Saison regelmässig überprüft werden. Schon gar nicht, wenn die Stühle das EU-Sicherheitszertifikat tragen. Pech für den Urlauber, er bekam keinen Schadenersatz. (AZ.: 2 U 1104/10)




Zu wenig Platz

Im Flugzeug zu wenig Platz für die Beine? Für alle weiblichen Economy-Passagiere mit diesem Problem gibt es einen kleinen Trost, es könnte nämlich noch ungemütlicher sein: zu wenig Platz für die Brüste. Ja, das soll vorkommen, wenn man den Klagen einer Russin mit Künstlernamen und einem über Jahre stabilen Alter von knackigen 29 Glauben schenken darf. Die Dame mit Leidensbereitschaft für die "Schönheit" (Rippen raus für Wespentaille, Silikon rein für üppiges Dekollete), will die Swiss auf Schadenersatz verklagen, weil sie während Turbulenzen auf einem Moskau-Flug gegen den Vordersitz geprallt sei, wobei ihre Brust Schaden genommen habe. Klagegrund: Der Platz zwischen den Sitzen sei zu eng für ihre grossen Brüste.




Schwitzen im Flugzeug

Wegen strengen Körpergeruchs musste ein Passagier am Flughafen Honolulu vor seinem Rückflug nach Düsseldorf wieder den Flieger verlassen. Der Bitte der Flugbegleiter, das verschwitzte Hemd zu wechseln, konnte er nicht nachkommen: Sein Gepäck befand sich schon im Frachtraum. Der Passagier argumentierte, er sei bei hohen Temperaturen wie alle Passagiere durch den Flughafen gerannt. Da jedoch die Airline die Beförderung von Reisenden mit extremem Körpergeruch in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen hatte, musste er draussen bleiben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sprach ihm lediglich die Kosten für eine zusätzliche Hotelübernachtung in Höhe von 260 Euro zu. Schadenersatz bekam er nicht. (Az.: I-18 U 110/06)




Plumpsklo

Urlauber mieteten in Südschweden ein Ferienhaus in freier Natur, das gemäss Katalog über Dusche, Waschmaschine und Toilette verfügte. Vor Ort entpuppte sich die Toilette als Plumpsklo, worauf die Mieter Schadenersatz verlangten. Das Gericht wies die Klage ab: Der Abort sei im Katalog «nicht als WC, also mit Wasserspülung ausgestattet, beschrieben». Das benutzte Wort «Toilette» stelle nur «einen Oberbegriff» dar, worunter auch ein Plumpsklo fallen könne - gerade wenn ein Haus fernab der Zivilisation liege. Auch dass die Unterkunft ansonsten sehr komfortabel mit Waschmaschine und Geschirrspüler eingerichtet sei, lege das Vorhandensein einer Wasserspülung nicht zwingend nahe. Als «Toilette» könne auch eine Toilette einfachster Art mit Chemikalienzusatz bezeichnet werden.




Gegen Klage

Ein britisches Paar verbrachten im Oktober 2013 ihre Ferien im Fünf-Sterne-Haus Atlantica Sensatori Resort auf Kreta. Das Hotel erhielt drei Jahre später plötzlich eine Klage, wo die beiden Briten angeben, aufgrund schlechten Essens und verdorbener Getränke während der damaligen Ferien krank geworden zu sein. Das Hotel soll ihnen 10'000 Pfund Schadensersatz bezahlen. Aber da haben die beiden die Rechnung ohne das Hotel gemacht: Dieses kann nachweisen, dass das Paar während der Tage, an denen es angeblich krank im Bett lag, nicht gerade wenig Alkohol konsumierte und auch Facebook-Posts zeigen die beiden Briten wohlauf und fröhlich. Erstmals in der Geschichte schlägt ein Hotel zurück: Das Hotel startete eine Gegenklage. Wegen Verleumdung, falschen Behauptungen und des dadurch entstandenen Imageschaden soll das Paar dem Hotel 170'000 Pfund bezahlen. Die beiden Briten waren so geschockt gewesen, als sie die Gegenklage erhalten habe. Diese habe Angst um das gemeinsame Haus und ihre Zukunft und wollen ihre Klage nun fallen lassen und hoffen, dass das Hotel dasselbe tut.




Keine Dreiviertelhosen

Zum Abendessen im Hotel in langer Hose zu erscheinen, das erschien einem Pauschaltouristen auf Kreta als Zumutung. Der Hotelgast wollte die Mahlzeit in einer Dreiviertelhose einnehmen, als er gebeten wurde, ein langes Beinkleid anzulegen. Beleidigt zog der Mann vor das Münchner Amtsgericht und klagte auf teilweise Rückerstattung des Reisepreises gegen den Veranstalter. Er habe sich vom Hotelpersonal blossgestellt gefühlt, ausserdem sei im Reisekatalog kein Hinweis auf den Kleiderzwang zu lesen gewesen. Er und seine mit ihm reisende Ehefrau seien im Beruf täglich einer Kleiderordnung unterworfen und hätten dies gerade im Urlaub vermeiden wollen. Das Paar argumentierte, dass es bei Kenntnis der Hosenvorschrift die Reise nicht gebucht hätte. Das Amtsgericht in München zeigte wenig Verständnis für den Textilfeind. Die landestypische Verpflichtung, zum Abendessen in einem gehobenen Hotel eine lange Hose zu tragen, stelle keine Beeinträchtigung der Reise dar, heisst es in dem rechtskräftigen Urteil. Sei jemand nicht bereit, sich bei Auslandsreisen in gewissem Masse landestypischen Gebräuchen zu beugen, müsse er eben zu Hause bleiben. (AZ 223 C 5318/10)




Reisescherze.com - Humor, Scherze und Witze rund ums Reisen















































Booking.com


e-domizil Ferienhäuser und Wohnungnen weltweit


DB Bahn Fahrten suchen

   Nach oben

Reisescherze.com - Humor, Scherze und Witze rund ums Reisen







Sie kennen einen guten Witz oder Scherz der mit Reisen zu tun hat, dann senden Sie uns diesen.
Es können auch lustige Bilder sein. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für die Inhalte zu extern verlinkten Webseiten nicht verantwortlich sind!
-Änderungen vorbehalten!          © Powered by Die Internet Reiseportale